Der neue Personalausweis kommt

Bild des neuen Ausweises

Ab dem 01. November 2010 wird auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis in ganz Deutschland der neue Personalausweis eingeführt. Die alten Personalausweise bleiben aber bis zu ihrem Ablaufdatum uneingeschränkt gültig.

Der neue Ausweis bringt einige Veränderungen mit sich.

Durch das praktische Scheckkartenformat passt er bequem in jede Geldbörse.

Neu ist ein Chip, der es ermöglicht, den Ausweis vielseitiger zu nutzen als bisher.  So bietet er die Möglichkeit, sich über die Online-Ausweisfunktion, die sogenannte eID-Funktion (eID = electronic Identity) im Internet online auszuweisen. Man kann sich im Internet und am Automaten sicher und eindeutig anmelden und seine Identifikation belegen. Beim Online-Einkauf verschafft diese neue Funktion dem Benutzer die Ge-wissheit, dass der Anbieter im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Diese Funktion kann nur in Verbindung mit einer 6-stelligen PIN-Nummer genutzt werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, neben dem Foto auch einen Fingerabdruck auf dem Chip des Ausweises zu speichern. Diese Kombination von Foto und Fingerab-druck macht es Unbefugten, z.B. bei Verlust des Ausweises, sehr viel schwerer, den Personalausweis zu missbrauchen.

Die dritte neue Funktion, die man mit dem neuen Personalausweis nutzen kann, ist die Unterschriftenfunktion. Sie wirkt wie eine persönliche, aber digitale Unterschrift. Man kann damit persönlich Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die sonst nur in Schriftform gültig wären.

Alle neuen Funktionen sind frei wählbar. Der Ausweis kann auch wie bisher nur als Ausweisdokument genutzt werden.

All diese Neuerungen bringen neben den neuen Möglichkeiten aber auch Nachteile mit sich. Die Beantragung eines neuen Personalausweises dauert im Schnitt nicht mehr 5-7 Minuten sondern demnächst 15-20 Minuten, was zwangsläufig längere Wartezeiten im Bürgerbüro mit sich bringt, der Ausweis wird teurer und man benötigt zur Nutzung der neuen Funktionen ein Kartenlesegerät für seinen heimischen PC.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre zum neuen Personalausweis oder im Internet unter dem Link www.personalausweisportal.de.

 

Kategorie: Rat und VerwaltungVeröffentlicht am: 28.07.2010