Schiedsamt

2 Personen sitzen sich gegenüberDas Schiedsamt ist eine ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit zur Streitschlichtung in strafrechtlichen, zivilrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten. 
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) werden für fünf Jahre vom Rat der Stadt Kierspe gewählt. Das Schiedsamt kann im Alter von 30 bis 70 Jahren ausgeübt werden und der Wohnort sollte in Kierspe sein.

Das Schiedsamt ist meistens der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen. Die Schiedspersonen werden meistens bei folgenden Angelegenheiten tätig:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • leichte und fahrlässige Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung
  • Vollrausch (wenn die im Rausch begangene Tat eines der vorgenannten Vergehen ist)

In Kierspe gibt es 3 Schiedspersonen. Eine Person für jeden Bereich.

  1. Kierspe Dorf: 
    Adjuta Kraus, Husarenweg 2, 58566 Kierspe, Tel.: 02359/3466
    Vertreter: Theo Hermann (Kierspe Bahnhof) 
  2. Kierspe Bahnhof:
    Theo Hermann, Schanhollenweg 5, 58566 Kierspe, Tel.: 02359/7162
    Vertreter: Georg Paulus (Kierspe Rönsahl) 
  3. Kierspe Rönsahl:
    Georg Paulus, Servatiusweg 20, 58566 Kierspe, Tel.: 02269/7566
    Vertreterin: Adjuta Kraus (Kierspe Dorf)

Wenn Sie eine Schiedsperson werden möchten oder weitere Fragen zum Schiedsamt haben, hilft Ihnen Herr Florian Topfstedt gerne weiter. Sie erreichen Herrn Topfstedt unter der Telefonnummer 02359/661-138 oder per Email: 
qikkdgztf.topfstedtmbsrv @ zvvdjnbnkierspe.degazkq