Bildungs- und Teilhabepaket-Leistungen für Kinder und Jugendliche

KidsKinder und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen haben oft nicht die Möglichkeit, bei Klassenfahrten und Ferienfreizeiten mitzufahren, Sport- und Musikangebote zu nutzen, Nachhilfe zu bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen teilzunehmen. 

Durch das im Jahr 2011 geschaffene Bildungs- und Teilhabepaket werden jetzt auf Antrag die Kinder und junge Erwachsene gefördert und unterstützt.


Welche Leistungen gibt es:


Wer kann die Leistungen bekommen:

Berechtigt sind Kinder und junge Erwachsene bis 24 Jahren, die entweder
  • Arbeitslosengeld II oder
  • Sozialgeld oder
  • Sozialhilfe oder
  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld oder
  • Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) beziehen

    und

  • eine Kita, allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
  • und keine Ausbildungsvergütung erhalten.


Wie können Sie die Leistungen erhalten:

  • Für das gesamte Bildung- und Teilhabepaket muss nur ein Antrag gestellt werden, in dem angekreuzt werden kann, welche Leistungen benötigt werden. Die Leistungen zum Schulbedarfspaket erhält das Kind sogar ohne Antrag.
  • Wichtig ist, dass die Leistungen rechtzeitig beantragt werden, d.h. bevor die Leistungen in Anspruch genommen werden, also z.B. schon bei der konkreten Planung einer Klassenfahrt.
  • Im konkreten Fall können die Leistungen auch direkt an die Musikschule oder den Verein oder den Anbieter des Mittagessens gezahlt werden. Nur das Schulbedarfspaket und die Schülerbeförderung werden als Geldleistung unmittelbar ausgezahlt.


Antragstellung:

Die Antragsvordrucke erhalten Sie auf Wunsch bei der Stadt Kierspe, Sachgebiet Soziales und Jugend. Bei der Antragstellung erfahren Sie, welche Unterlagen noch vorgelegt werden müssen.


Zuständigkeiten für Kierspe:

  • Zuständig für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ist das Jobcenter in Kierspe.
  • Zuständig für die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG ist die Stadt Kierspe, Herr Sgobio, 02359/661154, e-mail: htnaztup.sgobiodjftnk @ fstqvqkkierspe.defguu  
  • Zuständig für die Empfänger von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung) ist die Stadt Kierspe, Sachbearbeiter des Sachgebietes Soziales und Jugend.
  • Für Empfänger von Kinderzuschlag und Wohngeld ist der Märkische Kreis zuständig. Die Anträge werden bei der Stadt Kierspe,  Sachgebiet Soziales und Jugend, entgegengenommen, vorgeprüft und an den Märkischen Kreis zur abschließenden Bearbeitung weitergegeben.


Auskünfte, Beratung, weitere Informationen:

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II sollten sich bei Rückfragen und zwecks Antragstellung bitte direkt an das Jobcenter Kierspe wenden. Informationen des Jobcenters zu Bildung und Teilhabe finden Sie hier.
  • Allen anderen Leistungsberechtigten steht die Stadt Kierspe, Sachgebiet Soziales und Jugend, gern mit ergänzenden Informationen zur Verfügung: Ansprechpartnerin ist Frau Kattwinkel, 02359/661150, e-mail: htnaztur.kattwinkeldjftnk @ fstqvqkkierspe.defguu
  • Homepage des Bildungs- und Teilhabepakets