Seit dem 01. Juli 2011 gibt es den Bundesfreiwilligendienst.
Der Bund hat durch ein Gesetz den Bundesfreiwilligendienst, kurz: BFD, eingerichtet. Die gesetzliche Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes - und damit auch die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes – wird ausgesetzt.
Der BFD ersetzt den Zivildienst. Start ist am 01. Juli 2011, so dass nach dem 30. Juni 2011 niemand mehr den Zivildienst antreten kann. Der 01. Juli 2011 ist jedoch kein verbindliches Antrittsdatum, denn der BFD kann zu jedem Termin, nach Absprache mit der Einsatzstelle, erfolgen. Einsatzstellen sind unter anderem die bereits eingerichteten Zivildienststellen. Diese werden automatisch als Bundesfreiwilligendienststellen anerkannt. Zudem werden die Einsatzbereiche des BFD auf Sport, Integration, Kultur und Bildung erweitert.
Die Teilnahme am BFD steht Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen und dauert in der Regel zwölf, mindestens jedoch sechs Monate und höchstens 24 Monate. Der BFD wird grundsätzlich in einer Vollbeschäftigung geleistet. Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, sollen sich nach der Gesetzesintention wöchentlich für mindestens 20 Stunden verpflichten.
Für die Ableistung des BFD erhalten die Freiwilligen ein Taschengeld. Weiterhin kann eine Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung gewährt werden. Wenn keine Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung gestellt wird bzw. werden kann, können die Freiwilligen eine entsprechende Geldersatzleistung erhalten. Weiterhin werden die Freiwilligen gesetzlich sozialversichert.
Die Stadt Kierspe verfügt derzeit über keine Bundesfreiwilligendienstplätze. Jedoch können Informationen zum Bundesfreiwilligendienst auch über das Bundesamt für Zivildienst oder die Seite des Bundesfreiwilligendienstes im Internet abgerufen werden.







