Sozialhilfeleistungen

Person im Rollstuhl mit PflegekräftenIn den vergangenen Jahren hat sich das Sozialhilferecht grundlegend geändert. Die allgemeine Grundsicherung für Arbeitssuchende wird von der Arbeitsgemeinschaft des Märkischen Kreises (ARGE) gewährt. Die Grundsicherung im Alter, also wenn Sie über 65 Jahre alt sind, und bei Erwerbsminderung, wenn Sie Ihre eigenen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, wird jedoch wie früher durch das Sachgebiet Soziales und Jugend übernommen.

Benötigen Sie finanzielle Unterstützung in einer besonderen Lebenssituation z.B. bei langer Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, hohem Alter oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten, so können Sie ebenfalls Sozialhilfeleistungen erhalten.

Weitere Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII sind:

  • Hilfen zur Gesundheit,
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen,
  • Hilfe zur Pflege,
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten,
  • Hilfen in anderen Lebenslagen.

Um die für Sie in Frage kommenden Leistungen zu erfragen und die notwendigen Anträge zu stellen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Sachgebietes Soziales und Jugend, die Sie im Bereich Rat & Verwaltung unter "Was finde ich wo?" finden.