Wohngeld

nicht fertiggestelltes HausSie möchten sich darüber informieren, um was es sich bei "Wohngeld" genau handelt, wer wohngeldberechtigt sein kann und wann und
wofür dieser Zuschuss genau gewährt wird? Die Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier unter Allgemeine Informationen. Weitergehende Auskünfte erteilt Ihnen natürlich Ihre Wohngeld- stelle im Rathaus der Stadt Kierspe. Für Beratungsgespräche können Sie auch einen Termin vereinbaren.

Weiterhin gibt es die Möglichkeit, sich vorab ausrechnen zu lassen, ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zustehen könnte. Hier finden Sie einen Wohngeldrechner. 

Wenn Sie nun konkret einen Antrag auf Wohngeld stellen wollen, so wird Ihnen hier die Möglichkeit gegeben, die entsprechenden Anträge und alle dazugehörigen Anlagen bereits am Bildschirm auszufüllen und auszudrucken. Mit den vorbereiteten Anträgen können Sie dann einen Termin bei der Wohngeldstelle im Kiersper Rathaus vereinbaren und dort prüfen lassen, ob Ihnen Wohngeld zusteht. Erfragen Sie jedoch bitte vorher, welche weiteren Unterlagen, wie z.B. Einkommensnachweise, Sie noch mitbringen müssen. Die Wohngeldstelle ist auch für die Bewilligung des Wohngeldes zuständig.

Zuständig für den Bereich Wohngeld ist Frau Vedder. Zu den Öffnungszeiten des Rathaus ist Sie unter der Telefonnummer 02359/661-158 erreichbar.