Generell müssen alle im Erdreich oder unzugänglich verlegten Abwasser- leitungen, die Schmutzwasser führen, untersucht werden. Hierzu zählen die Leitungen unterhalb der Bodenplatte (Grundleitungen) sowie die Anschlussleitung bis zum öffentlichen Kanal. Leitungen, die ausschließlich zur Ableitung von Regenwasser dienen, sind von der Prüfpflicht ausgenommen. Es kann aber ggf. sinnvoll sein, auch diese untersuchen zu lassen.







