Dichheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen

Schaubild der HausanschlüsseDie Grundstücksentwässerung soll eine für die Umwelt schadlose Abwasserbeseitigung gewährleisten und unserem heutigen
Hygienestandard genügen. Dies ist für uns alle selbstverständlich.
Erst wenn Störungen in der Abwasserableitung auftreten, das heißt, wenn das Wasser nicht mehr richtig abfließt oder sich sogar zurück staut, denken viele über Ihre Abwasserentsorgung nach. Meistens wurde nach der Errichtung die Abwasseranlage weder gereinigt noch inspiziert.

Unsere gemeinsamen Ziele sollten sein:

  • eine störungsfreie Abwasserableitung ohne Abflusshindernisse (z.B. Ablagerungen, Wurzeleinwuchs),
  • kein Rückstau von Abwasser,
  • keine Nässeschäden infolge undichter Leitungen am oder im Gebäude,
  • keine Geruchsbelästigung oder Rattenbefall,
  • ein für die Umwelt schadloser Abtransport des Abwassers (keine Boden- oder Grundwasserverunreinigung),
  • Standsicherheit sowie Dichtheit der Leitungen zur Werterhaltung Ihrer Abwasseranlage und Ihrer Immobilie,
  • keine unnötig hohen Kosten der Abwasserbeseitigung infolge von so genanntem Fremdwasser (Fehlanschlüsse, Drainagewasser, eindringendes Grundwasser etc.),
  • ggf. erforderliche Sanierungsmaßnahmen planen und rechtzeitig durchführen zu können

Der Gesetzgeber hat daher im § 61a Landeswassergesetz NRW eine Zustandsprüfung der privaten Abwasserleitungen (Dichtheitsprüfung) eingeführt. Wahrscheinlich haben Sie bereits in den Medien davon gehört. Sie erhalten hier und auf den folgenden Seiten einen kurzen Überblick über dieses Thema.

Allerdings hat die FDP-Fraktion im Düsseldorfer Landtag einen Antrag auf Aussetzung der Dichtheitsprüfung gestellt. Da die CDU, die FDP und die Linke in dem Umweltausschuss am 14. Dezember 2011 dem Antrag zugestimmt haben, wird das Landeswassergestz Nordrhein Westfalen im Bereich der Dichtheitsprüfung (§61a Abs. 3 bis 6 LWG NRW) abgeändert werden müssen.

Die Stadt Kierspe empfiehlt daher, den Hauseigentümern derzeit keine Dichtheitsprüfungen der privaten Abwasserleitungen durchführen zu lassen. Sobald neue Erkenntnisse aus dem NRW-Umweltministerium vorliegen, erfolgt eine Information durch die Stadtverwaltung.



Bürgerinformation Dichtheitsprüfung
Weiterhin können Sie sich im 10-minütigen Film "Bürgerinformationen zur Dichtheitsprüfung" über die Zusammenhänge informieren.

Film abspielen: Bürgerinformationen zur Dichtheitsprüfung



Schaubild der Grundleitungen bei der Dichtheitsprüfung  Welche Leitungen sind zu prüfen?

  Generell müssen alle im Erdreich oder unzugänglich
  verlegten Abwasserleitungen, die Schmutzwasser führen,
  untersucht werden. Hierzu zählen die Leitungen unterhalb
  der Bodenplatte...  mehr



UhrBis wann ist die Prüfung durchzuführen?
Aufgrund des zugestimmten Antrags auf Aussetzung der Dichtheitsprüfung im Düsseldorfer Landtag, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest, bis wann die Prüfung durchzuführen ist. 
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Dichtheitsprüfung - Schaubild Durchführung   Durchführung der Prüfung und entstehende Kosten
  Die Prüfung darf nur von Sachkundigen durchgeführt
  werden. Diese sind auf einer vom Land verwalteten Liste
  im Internet aufgeführt. Einen Auszug dieser Liste stellen
  wir Ihnen gerne zur Verfügung...  mehr



Dichtheitsprüfung - Schaubild DokumentationWie geht es nach der Zustandserfassung weiter?
Bitte reichen Sie die Unterlagen bei der Stadt innerhalb von 2 Monaten nach erfolgter Dichtheitsprüfung ein. Die einzureichenden Unterlagen bestehen aus dem Protokoll der Dichtheit...   mehr



Dichtheitsprüfung - Schaubild undichtes Ergebnis  Was ist zu tun, wenn das Ergebnis "undicht" lautet?
  Jetzt ist zu bewerten, welche Schäden in Ihrem
  Leitungsnetz vorhanden sind. So genannte
  Bagatellschäden müssen nicht saniert werden. Die
  einzuhaltende Sanierungsfrist...  mehr


TelefonHilfreiche Tipps, externe Links und Ansprechpartner
Hilfreiche Tipps zur Heransgehensweise und Ansprechpartner für weitere Fragen. Weitergehende Informationen erhalten Sie auf den externen Links.  mehr