Die Grundstücksentwässerung soll eine für die Umwelt schadlose Abwasserbeseitigung gewährleisten und unserem heutigen
Hygienestandard genügen. Dies ist für uns alle selbstverständlich.
Erst wenn Störungen in der Abwasserableitung auftreten, das heißt, wenn das Wasser nicht mehr richtig abfließt oder sich sogar zurück staut, denken viele über Ihre Abwasserentsorgung nach. Meistens wurde nach der Errichtung die Abwasseranlage weder gereinigt noch inspiziert.
Unsere gemeinsamen Ziele sollten sein:
- eine störungsfreie Abwasserableitung ohne Abflusshindernisse (z.B. Ablagerungen, Wurzeleinwuchs),
- kein Rückstau von Abwasser,
- keine Nässeschäden infolge undichter Leitungen am oder im Gebäude,
- keine Geruchsbelästigung oder Rattenbefall,
- ein für die Umwelt schadloser Abtransport des Abwassers (keine Boden- oder Grundwasserverunreinigung),
- Standsicherheit sowie Dichtheit der Leitungen zur Werterhaltung Ihrer Abwasseranlage und Ihrer Immobilie,
- keine unnötig hohen Kosten der Abwasserbeseitigung infolge von so genanntem Fremdwasser (Fehlanschlüsse, Drainagewasser, eindringendes Grundwasser etc.),
- ggf. erforderliche Sanierungsmaßnahmen planen und rechtzeitig durchführen zu können
Der Gesetzgeber hat daher im § 61a Landeswassergesetz NRW eine Zustandsprüfung der privaten Abwasserleitungen (Dichtheitsprüfung) eingeführt. Wahrscheinlich haben Sie bereits in den Medien davon gehört. Sie erhalten hier und auf den folgenden Seiten einen kurzen Überblick über dieses Thema.
Allerdings hat die FDP-Fraktion im Düsseldorfer Landtag einen Antrag auf Aussetzung der Dichtheitsprüfung gestellt. Da die CDU, die FDP und die Linke in dem Umweltausschuss am 14. Dezember 2011 dem Antrag zugestimmt haben, wird das Landeswassergestz Nordrhein Westfalen im Bereich der Dichtheitsprüfung (§61a Abs. 3 bis 6 LWG NRW) abgeändert werden müssen.
Die Stadt Kierspe empfiehlt daher, den Hauseigentümern derzeit keine Dichtheitsprüfungen der privaten Abwasserleitungen durchführen zu lassen. Sobald neue Erkenntnisse aus dem NRW-Umweltministerium vorliegen, erfolgt eine Information durch die Stadtverwaltung.






Welche Leitungen sind zu prüfen?
Bis wann ist die Prüfung durchzuführen?
Durchführung der Prüfung und entstehende Kosten
Wie geht es nach der Zustandserfassung weiter?
Was ist zu tun, wenn das Ergebnis "undicht" lautet?
Hilfreiche Tipps, externe Links und Ansprechpartner
