Die Grundstücksentwässerung soll eine für die Umwelt schadlose Abwasserbeseitigung gewährleisten und unserem heutigen
Hygienestandard genügen. Dies ist für uns alle selbstverständlich.
Erst wenn Störungen in der Abwasserableitung auftreten, das heißt, wenn das Wasser nicht mehr richtig abfließt oder sich sogar zurück staut, denken viele über Ihre Abwasserentsorgung nach. Meistens wurde nach der Errichtung die Abwasseranlage weder gereinigt noch inspiziert.
Unsere gemeinsamen Ziele sollten sein:
- eine störungsfreie Abwasserableitung ohne Abflusshindernisse (z.B. Ablagerungen, Wurzeleinwuchs),
- kein Rückstau von Abwasser,
- keine Nässeschäden infolge undichter Leitungen am oder im Gebäude,
- keine Geruchsbelästigung oder Rattenbefall,
- ein für die Umwelt schadloser Abtransport des Abwassers (keine Boden- oder Grundwasserverunreinigung),
- Standsicherheit sowie Dichtheit der Leitungen zur Werterhaltung Ihrer Abwasseranlage und Ihrer Immobilie,
- keine unnötig hohen Kosten der Abwasserbeseitigung infolge von so genanntem Fremdwasser (Fehlanschlüsse, Drainagewasser, eindringendes Grundwasser etc.),
- ggf. erforderliche Sanierungsmaßnahmen planen und rechtzeitig durchführen zu können
Der Gesetzgeber hat daher im § 61a Landeswassergesetz NRW eine Zustandsprüfung der privaten Abwasserleitungen (Dichtheitsprüfung) eingeführt. Wahrscheinlich haben Sie bereits in den Medien davon gehört. Sie erhalten hier und auf den folgenden Seiten einen kurzen Überblick über dieses Thema.
Am 27. Februar 2013 wurde im nordrhein-westfälischen Landtag die Änderung des Landeswassergesetzes bezogen auf die Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen beschlossen.
Einzelheiten zur Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung), wie z.B. Fristen (auch wer prüfen muss), Prüfmethoden, Prüfbescheinigungen, und Aussagen zur Sanierung wurden durch die Änderung des Landeswassergesetzes noch nicht geregelt. Das soll über eine Rechtsverordnung geschehen, deren Erlass abzuwarten ist.
Die Stadt Kierspe empfiehlt daher weiterhin ihren Bürgern, bis zum Erlass und Inkrafttreten der o. g. Rechtsverordnung keine Dichtheitsprüfung bei bestehenden Abwasserleitungen durchzuführen.






Welche Leitungen sind zu prüfen?
Bis wann ist die Prüfung durchzuführen?
Durchführung der Prüfung und entstehende Kosten
Wie geht es nach der Zustandserfassung weiter?
Was ist zu tun, wenn das Ergebnis "undicht" lautet?
Hilfreiche Tipps, externe Links und Ansprechpartner
