Wahlen
Informationen über die Landtagswahl am 13.05.2012
Der Landtag von Nordrhein-Westalen hat sich nach einstimmigem Beschluss seiner Mitglieder vor Ablauf der 15. Wahlperiode, die nach der Landesverfassung am 8. Juni 2015 turnusgemäß geendet hätte, am 14. März 2012 aufgelöst.
Daher findet am 13.05.2012 die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt. Die neuen Abgeordneten des Landtages werden in 128 Wahlkreisen und aus den Landeslisten der Parteien gewählt. Kierspe zählt zu dem Wahlkreis 123. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.
Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie Informationen über die Landtagswahl zusammengestellt:
Daher findet am 13.05.2012 die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen statt. Die neuen Abgeordneten des Landtages werden in 128 Wahlkreisen und aus den Landeslisten der Parteien gewählt. Kierspe zählt zu dem Wahlkreis 123. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.
Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie Informationen über die Landtagswahl zusammengestellt:
- Kandidaten
Bei der Landtagswahl haben Sie zwei Stimmen.
Mit der ersten Stimme wählen Sie einen Direktkandidaten des Wahlkreises 123 Märkischer Kreis III. Mit der Zweitstimme wählen Sie einen Listenkandidaten der jeweiligen Partei. Eine Übersicht über alle Direktkandidaten und Listenkandidaten finden Sie hier. - Stimmbezirke und Wahllokale
Das Stadtgebiet der Stadt Kierspe ist in insgesamt 17 Stimmbezirke aufgeteilt. Davon sind 3 Stimmbezirke in Unterbezirke unterteilt. Zu jedem Stimm- bzw. Unterstimmbezirk gehört ein Wahllokal. Über alle Stimmbezirke mit den dazugehörigen Wahllokalen können Sie sich hier informieren. Alle Wahlberechtigten, die am Wahltag verhindert sind, können die Briefwahl beantragen. Für die Briefwahl werden 4 Briefwahlbezirke gebildet. - Wahlplakattafeln
Von der Stadt werden zwei Wahlplakattafeln zur Verfügung gestellt. Die eine Tafel steht in Rönsahl und die andere Wahlplakattafel steht in Kierspe neben dem Alten Amthaus. Diese sind bereits von den Mitarbeitern des Bauhofes aufgestellt worden. - Sondernutzung
Unter einer Sondernutzung wird die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) über den widmungsmäßig bestimmten Gebrauch hinaus verstanden. Zur Nutzung dieser öffentlichen Verkehrsfläche wird eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis benötigt, die bei dem Sachgebiet 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Axel Boshamer, Telefon 02359/661-131, beantragt werden kann.
Die Anzahl der Plakataufsteller/Standort ist auf 20 je Partei beschränkt. - Wahlberechtigte
In der Stadt Kierspe sind 12.303 (Stand: 23. April 2012) Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.
Voraussetzungen für die Wahlberechtigung sind:- Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz,
- am 13.05.2012 mindestens 18 Jahre alt sein,
- seit mindestens 16 Tagen vor dem Wahltag seinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen (bis 27.04.) wohnen,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
- Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich Mitte April 2012 (13./14.04.) zugestellt.
Jeder, der keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und meint, er sei wahlberechtigt, kann sich bis spätestens 27.04.2012 mit dem Wahlamt der Stadt Kierspe in Verbindung setzen. - Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab 17.04.2012 beantragt werden. Hierfür können Sie den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag auf Ausstellung der Briefwahlunterlagen ausfüllen oder die Möglichkeit nutzen, Ihre Briefwahlunterlagen per Internet unter www.kierspe.de zu beantragen.
Die Unterlagen können während der Dienststunden im Rathaus, Bürgerbüro, von montags bis freitags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und mittwochs und donnerstags zusätzlich bis 17.00 Uhr, oder auf dem Postweg beantragt werden. Briefwahlunterlagen können nur von den Wahlberechtigten persönlich oder mit Hilfe einer Vollmacht beantragt und in Empfang genommen werden. Internet-, E-Mail- und Telefaxanträge sind möglich. Eine fernmündliche Antragsstellung ist nicht möglich. - Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit von 23.04.2012 bis zum 27.04.2012 während der Dienststunden im Rathaus, Bürgerbüro, montags bis freitags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und mittwochs und donnerstags zusätzlich bis 17.00 Uhr, eingesehen. - Wahlhelfer
Es sind in der Stadt Kierspe ca. 172 Wahlhelfer/Innen am Wahlsonntag im Einsatz. Pro Wahllokal wird ein Wahlvorstand mit sieben Mitgliedern benötigt. Dazu zählen der Wahlvorsteher und ein Schriftführer sowie jeweils einem Stellvertreter und drei Beisitzer. Grundsätzlich müssen die Wahlhelfer volljährig sein.
Die ehrenamtlichen Wahlhelfer erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 EURO. Wer Interesse hat, kann sich telefonisch mit Anja Kluth, Tel. 02359/661-112, oder per Mail agjpwahlencsoanyx @ kierspe.detnedc oder per Internet melden.








