Fischereischein

Erläuterung:

Wer in fischführenden Gewässern fischen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Gewässereigentümers und einen gültigen Fischereischein.

Einen Fischereischein kann nur erwerben, wer eine Fischerprüfung vor der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises abgelegt hat. Der Vorbereitungslehrgang wird sowohl im Frühjahr als auch im Herbst in Kierspe angeboten. Anmeldungen bei
Hans Willms
Op de Fuar 7
58566 Kierspe
Tel. 02359 / 509310.
Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.

Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auch ohne abgelegte Fischerprüfung erteilt werden kann.

Der Fischereischein wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.

Gebühren:

  • 48,00 € für einen 5-jahres Fischereischein  
  • 16,00 € für einen Jahres-Fischereischein 
  • 8,00 € für einen Jugendfischereischein

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über die bestandene Fischereiprüfung (Ausnahme: Jugendfischereischein)
  • aktuelles Passfoto
  • bei Erstausstellung ist persönliches Erscheinen erforderlich.


Zuständige Mitarbeiter