Ermittlung der versiegelten Flächen

RathausDie Abwassergebühr wird zukünftig in zwei Positionen aufgeteilt (‚getrennt’). Es sind dies 

  • die Schmutzwassergebühr und 
  • die Niederschlagswassergebühr.

Die Schmutzwassergebühr berechnet sich unverändert aus dem jeweiligen Bezug an Frischwasser. Dieser wird wie bisher direkt an der Wasseruhr abgelesen und mit einem Betrag pro Kubikmeter multipliziert, der geringer sein wird wie der heutige Betrag pro bezogenem Kubikmeter Frischwasser.

Die Ermittlung der neu einzuführenden Niederschlagswassergebühr erfolgt folgendermaßen:

Sämtliche abflusswirksamen Flächen werden grundstücksgenau erfasst. Das heißt, es werden all diejenigen Flächen auf den Grundstücken erfasst, die derart versiegelt sind, dass bei Starkniederschlagsereignissen von diesen Flächen Wasser in die öffentliche Kanalisation gelangt. Dies können z. B. Garagenzufahrten sein, die ein Gefälle zur Straße hin aufweisen, oder Terrassen mit Drainagen, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob von einer Fläche Niederschlagswasser direkt oder indirekt - also z. B. vom Hof in den Straßeneinlauf (Gully) - in die öffentliche Kanalisation gelangt.

Die Stadt Kierspe wertet zur Flächenermittlung sämtliche verfügbaren Daten aus. Aus dem amtlichen Liegenschaftskataster (ALK) werden für jedes einzelne Grundstück die Gebäudegrundrisse erfasst und auf Karten dargestellt. Auf Grundlage der General-entwässerungsplanung werden für sämtliche Grundstücke die jeweiligen versiegelten Flächengrößen errechnet. Für jedes Grundstück wird eine Übersichtskarte erstellt.

Jedem Grundstückseigentümer bzw. dessen Bevollmächtigten wird ein Fragebogen zugeschickt. Dieser beinhaltet die Karte mit der graphischen Darstellung seines Grundstückes sowie ein Begleitschreiben mit der Bitte, die dargestellte Entwässerungs-situation zu prüfen und gegebenenfalls die tatsächliche Entwässerungssituation mit-zuteilen. Vom Grundstückseigentümer sind folgende Fragen zu klären:

  • Stimmen die ermittelten Flächengrößen der versiegelten Flächen mit der Realität überein?
  • Sind die ausgewiesenen Flächen direkt oder indirekt an die Kanalisation angeschlossen? Zur Beurteilung ist von Starkniederschlagsereignissen auszugehen.
  • Gibt es noch weitere versiegelte und an die Kanalisation angeschlossene Flächen?


 
 Regentropfen
 Der Eigentümer hat die Möglichkeit, 
 Berichtigungen auf dem Erfassungsbogen
 und in der Karte vorzunehmen und die
 tatsächlichen Größen der versiegelten
 und andie Kanalisation angeschlossenen
 Flächen mitzuteilen. Die korrekten
 Verhältnisse sind vom Eigentümer 
 darzustellen, das Formular zu
 unterschreiben und an die Stadt Kierspe zu schicken. Hierzu liegt jedem Schreiben ein Freiumschlag ("Gebühr zahlt Empfänger") bei.

Die Rückläufe werden auf Plausibilität geprüft. Weichen die gemeldeten Flächengrößen stark von den ermittelten Flächengrößen ab und können festgestellte Unplausibilitäten nicht aufgeklärt werden, werden die Angaben vor Ort überprüft. Verweigert der Eigentümer seine Auskunft innerhalb der gesetzten Frist, so werden die vorab ermittelten Flächengrößen für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr angesetzt.

Auch die städtischen Flächen unterliegen ab 01.01.2010 der Getrennten Abwassergebühr. Der überwiegende Anteil der Verkehrswege befindet sich im städtischen Eigentum. Hinzu kommen zahlreiche Plätze, Schulen und sonstige Einrichtungen mit versiegelten Flächen. Sämtliche städtischen versiegelten Flächen werden wie Privatgrundstücke veranlagt.