FAQs - häufig gestellte Fragen
Warum wird die Getrennte Gebühr eingeführt?
Die aktuelle Rechtsprechung verlangt, die Kosten für die Entsorgung des Niederschlagswassers verursachergerecht auf Grundlage der an die Kanalisation angeschlossenen versiegelten Flächen umzulegen. Daher muss die derzeit erhobene Abwassergebühr gesplittet werden. Die Schmutzwassergebühr zusammen mit der Niederschlagswassergebühr ersetzt die bisherige Abwassergebühr. Dies führt zu einer erhöhten Gebührengerechtigkeit. In Summe bleibt die Höhe des Gebührenaufkommens der Stadt Kierspe unverändert.
Bin ich zur Teilnahme verpflichtet?
Ist die Niederschlagswassergebühr eine zusätzliche Gebühr?
Nein. Durch Einführung der Getrennten Gebühr wird die bisherige Abwassergebühr in eine Schmutzwassergebühr sowie eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Der Gesamtbetrag der Abwassergebühren der Stadt Kierspe (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr) steigt gegenüber dem heutigen Gebührenaufkommen nicht. Es wird entsprechend des Verursacherprinzips lediglich eine gerechtere Gebührenverteilung durchgeführt.
WAS ändert sich für WEN?
Mit nahezu unveränderten oder verringerten Gebühren haben Eigentümer von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften sowie Eigentümer von Geschosswohnungsbauten zu rechnen. Auswertungen zahlreicher Städte und Gemeinden in NRW zeigen, dass Durchschnittshaushalte mit einer sinkenden Gesamtkostenbelastung durch die Einführung der Getrennten Gebühr rechnen können (HENNEBRÜDER 2003).
Was sind versiegelte Flächen?
Als ‚versiegelt’ gelten alle Flächen auf einem Grundstück, auf denen Niederschlagswasser nicht versickern kann und – direkt oder indirekt – in die öffentliche Kanalisation gelangt. Als Beispiele seien hier Dachflächen, Garagenflächen und –zufahrten, Zuwege, Terrassen und Hofflächen genannt.
Rasengittersteine, Ökopflaster sowie Gründächer werden als anteilig versiegelt betrachtet, da bei Starkniederschlägen auch von diesen Flächen Wasser in die öffentliche Kanalisation gelangt. Diese Flächen werden zu 50% veranlagt. Für Ökopflaster ist ein Nachweis über die reduzierte Abflusswirksamkeit dieser Flächen in Form eines Hersteller-Zertifikates einschließlich Kaufbeleg vorzulegen.
Was bildet die Berechnungsgrundlage für die Getrennte Gebühr?
Wo können sich die Bürgerinnen und Bürger informieren?
Eine Telefon-Hotline wird ebenfalls eingerichtet.
Näheres hierzu wird rechtzeitig mit Versendung der Erfassungsbögen bekannt gegeben.
Werden die Angaben der Bürger überprüft?
Besteht die Pflicht, den Erfassungsbogen auszufüllen?
Entsprechend der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Kierspe besteht eine Auskunftspflicht. Werden die Fragebögen nicht zurückgesendet, werden die von der Stadt Kierspe ermittelten Flächen vollständig als einleitend betrachtet. Sie stellen somit die Berechnungsgrundlage der Niederschlagswassergebühr dar.






