FAQs - häufig gestellte Fragen

Warum wird die Getrennte Gebühr eingeführt?

Die derzeitige Schmutzwassergebühr wird entsprechend der Frischwasserentnahme durch Ablesen der Werte an der Wasseruhr ermittelt. Sie deckt sämtliche anfallende Kosten der Sammlung und Reinigung von Schmutz- als auch Niederschlagswasser. Das über versiegelte Flächen vom jeweiligen Grundstück in die Kanalisation eingeleitete Niederschlagswasser wird dabei bisher nicht quantifiziert und ist somit derzeit nicht gebührenrelevant.
Die aktuelle Rechtsprechung verlangt, die Kosten für die Entsorgung des Niederschlagswassers verursachergerecht auf Grundlage der an die Kanalisation angeschlossenen versiegelten Flächen umzulegen. Daher muss die derzeit erhobene Abwassergebühr gesplittet werden. Die Schmutzwassergebühr zusammen mit der Niederschlagswassergebühr ersetzt die bisherige Abwassergebühr. Dies führt zu einer erhöhten Gebührengerechtigkeit. In Summe bleibt die Höhe des Gebührenaufkommens der Stadt Kierspe unverändert.


Bin ich zur Teilnahme verpflichtet?

Entsprechend der städtischen Satzung sind alle Bürger verpflichtet, Angaben zu den befestigten und an die Kanalisation angeschlossene Flächen ihres Grundstückes abzugeben.


Ist die Niederschlagswassergebühr eine zusätzliche Gebühr?

Nein. Durch Einführung der Getrennten Gebühr wird die bisherige Abwassergebühr in eine Schmutzwassergebühr sowie eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Der Gesamtbetrag der Abwassergebühren der Stadt Kierspe (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr) steigt gegenüber dem heutigen Gebührenaufkommen nicht. Es wird entsprechend des Verursacherprinzips lediglich eine gerechtere Gebührenverteilung durchgeführt.


WAS ändert sich für WEN?

Eigentümer großflächiger Grundstücke mit großen, versiegelten und an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Flächen bei gleichzeitig wenigen Bewohnern ebenso wie Eigentümer großflächiger Hallen und Industriebetriebe mit zugleich geringem Frischwasserbezug haben für die Inanspruchnahme der Regenwasserentsorgung mit teils stark steigenden Gebühren zu rechnen.
Mit nahezu unveränderten oder verringerten Gebühren haben Eigentümer von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften sowie Eigentümer von Geschosswohnungsbauten zu rechnen. Auswertungen zahlreicher Städte und Gemeinden in NRW zeigen, dass Durchschnittshaushalte mit einer sinkenden Gesamtkostenbelastung durch die Einführung der Getrennten Gebühr rechnen können (HENNEBRÜDER 2003).


Was sind versiegelte Flächen?

Als ‚versiegelt’ gelten alle Flächen auf einem Grundstück, auf denen Niederschlagswasser nicht versickern kann und – direkt oder indirekt – in die öffentliche Kanalisation gelangt. Als Beispiele seien hier Dachflächen, Garagenflächen und –zufahrten, Zuwege, Terrassen und Hofflächen genannt.
Rasengittersteine, Ökopflaster sowie Gründächer werden als anteilig versiegelt betrachtet, da bei Starkniederschlägen auch von diesen Flächen Wasser in die öffentliche Kanalisation gelangt. Diese Flächen werden zu 50% veranlagt. Für Ökopflaster ist ein Nachweis über die reduzierte Abflusswirksamkeit dieser Flächen in Form eines Hersteller-Zertifikates einschließlich Kaufbeleg vorzulegen.


Was bildet die Berechnungsgrundlage für die Getrennte Gebühr?

Die Berechnungsgrundlage für die jährliche Niederschlagswassergebühr ist die Größe in Quadratmetern [m²] der an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen bebauten und / oder versiegelten Fläche des Grundstücks unter Berücksichtigung einer anteiligen Versickerung bei Rasengittersteinen, Ökopflaster sowie Gründächern. Ein Nachweis über die reduzierte Abflusswirksamkeit letztgenannter Flächen ist vorzulegen.


Wo können sich die Bürgerinnen und Bürger informieren?

Während des Selbstauskunftsverfahrens richtet die Stadt eine Beratungsstelle ein. Hier werden Informationen zur Bearbeitung des Erfassungsbogens gegeben. Ausgefüllte Bögen können hier ebenfalls persönlich abgegeben werden.
Eine Telefon-Hotline wird ebenfalls eingerichtet.
Näheres hierzu wird rechtzeitig mit Versendung der Erfassungsbögen bekannt gegeben.


Werden die Angaben der Bürger überprüft?

Die Stadt Kierspe ermittelt die versiegelten und angeschlossenen Flächen grundstücksbezogen auf Basis des vorhandenen Datenstandes. Das Ergebnis wird den Grundstückseigentümern mit der Bitte um Prüfung und gegebenenfalls Korrektur mitgeteilt. Werden Änderungen von den Grundstückseigentümern bzw. Bevollmächtigten mitgeteilt, die stark von den ermittelten Flächengrößen abweichen, erfolgt eine Plausibilitätsprüfung mit Hilfe von Luftbildern oder durch Begutachtung der Verhältnisse vor Ort. In den übrigen Fällen werden die angegebenen Flächen stichprobenartig geprüft.


Besteht die Pflicht, den Erfassungsbogen auszufüllen?

Entsprechend der Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Kierspe besteht eine Auskunftspflicht. Werden die Fragebögen nicht zurückgesendet, werden die von der Stadt Kierspe ermittelten Flächen vollständig als einleitend betrachtet. Sie stellen somit die Berechnungsgrundlage der Niederschlagswassergebühr dar.


Ist es ein Unterschied, ob meine versiegelten Flächen in einen Regen- oder Mischwasserkanal einleiten?

Nein. Entscheidend ist die Größe der angeschlossenen Fläche. Ob eine Fläche an einen Regenwasser- oder an einen Mischwasserkanal angeschlossen ist, spielt keine Rolle.


Wie werden zukünftige Veränderungen der Flächen berücksichtigt?

Zukünftige Veränderungen der Flächen sind der Stadt Kierspe unverzüglich mitzuteilen. Diese werden in die Datenbank eingearbeitet und bei der Gebührenveranlagung des folgenden Jahres berücksichtigt. Gemäß Satzung ist der Eigentümer verpflichtet, der Stadt Änderungen der versiegelten Flächen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.