Die Abwassergebühr berechnet sich gegenwärtig über den Bezug an Frischwasser. Sie beinhaltet sämtliche Kosten für Sammlung und Reinigung von Abwasser. Hierbei wird nicht unterschieden, ob das Abwasser im Gebäude anfällt oder ob es von Grundstücken als Oberflächenwasser in die öffentliche Kanalisation gelangt. Sämtliche Kosten zum Bau, Erhalt und Betrieb der auf Starkniederschlagsereignisse dimensionierten öffentlichen Kanalisation werden nach dem Frischwasserbezug umgelegt. Somit hat z.B. ein Vier-Personenhaushalt unter Umständen dieselben Abwassergebühren zu bezahlen wie beispielsweise eine Spedition mit großen Flächen, aber geringer Mitarbeiterzahl. Die Gebühr pro bezogenem Kubikmeter Frischwasser beträgt derzeit 4,93 EUR bei Vollveranlagung (Schmutz- und Niederschlagswasser).
Abwassergebühren
Abwassergebühr bis zum 30.12.2009
Abwassergebühr ab dem 01.01.2010
Mit Einführung der Getrennten Gebühr zum 01.01.2010 wird sich die bisherige Abwassergebühr auf zwei Gebühren verteilen: die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühr.
Der Gesamtbetrag des Abwassergebührenaufkommens der Stadt Kierspe steigt durch Einführung der Getrennten Gebühr nicht - die Gebühren werden lediglich verursachergenau und somit gerecht verteilt. Je weniger Frischwasser ein Kunde bezieht und je weniger versiegelte Flächen das zugehörige Grundstück aufweist, desto geringer wird seine Gesamtkostenbelastung aus Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr sein. Andererseits lassen ein hoher Frischwasserbezug genauso wie große versiegelte und an die öffentliche Kanalisation angeschlossene Flächen die Gesamtabwassergebühren steigen.
So wird es Kunden geben, die nach Einführung der Getrennten Gebühr gegenüber heute eine insgesamt höhere Gebühr für die Abwasserentsorgung zu bezahlen haben. Andererseits wird es auch Kunden geben, deren Gesamtabwasserkosten sinken werden. Insgesamt orientiert sich die zukünftige Abwassergebühr stärker an der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung "Abwasserentsorgung" und ist somit ein Schritt in Richtung einer größeren Gebührengerechtigkeit.
Über die Höhe der zukünftigen Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren lässt sich derzeit noch keine Aussage treffen, da zur Festsetzung der Gebühren u.a. die Größe der versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen bekannt sein müssen. Diese wird derzeit ermittelt.






