Als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes nehmen die Jugendschöffen an den Amtsgerichten im Märkischen Kreis und an den Landgerichten Hagen und Arnsberg an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teil. Sie haben dabei das gleiche Stimmrecht wie ein Berufsrichter und entscheiden gemeinsam mit diesen über die Schuld und das Strafmaß des Angeklagten.
Ihnen ist Gerechtigkeit wichtig und Sie suchen eine spannende Abwechslung zum normalen Arbeitsalltag? Ganz besonders liegt Ihnen das Wohl jugendlicher Straftäter am Herzen? Dann ist die spannende Position des Jugendschöffen vielleicht genau das Richtige für Sie. Das Kreisjugendamt sucht mindestens 34 Bewerberinnen und Bewerber für das Ehrenamt des Jugendschöffen. Die Bewerber sollten ihren Wohnort im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes haben, also entweder in Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade oder Schalksmühle. Interessierte Personen müssen am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Die Amtszeit geht vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich, dafür aber Erfahrungen in der Jugenderziehung.
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises schlägt in seiner Sitzung am 11. Mai mindestens doppelt so viele Kandidaten vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss bei jedem Gericht die Haupt- und Hilfsschöffen für die Dauer von fünf Jahren.
Interessenten richten ihre Bewerbung bitte bis zum 31. März an den Märkischen Kreis, Fachdienst Jugendförderung und Kinderbetreuung, Heedfelder Straße 45, in 58509 Lüdenscheid. Als Ansprechpartner steht Matthias Sauerland unter Telefon 02351/966-6644 gerne zur Verfügung. Alle weiteren Informationen gibt es im Internet unter https://www.maerkischer-kreis.de/schoeffenwahl/index.php.
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