Brauchtumsfeuer / Osterfeuer sind offene Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Sie dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, ein Verein oder eine Nachbarschaftsgemeinschaft das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und diese Veranstaltung für jedermann öffentlich zugänglich ist.
Durch Brauchtumsfeuer können geeignete pflanzliche Rückstände, wie z. B. unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt, sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Die angemeldeten und von der Stadt Kierspe genehmigten Feuer dürfen erst unmittelbar vor dem Verbrennen zusammengebracht werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz von Kleintieren und Vögeln, welche im Schlagabraum Unterschlupf suchen.
Osterfeuer dürfen nur in der Zeit von Karsamstag bis Ostermontag durchgeführt werden. Das Osterfeuer ist so zu platzieren, dass zu Wohngebäuden, Wäldern und mit entzündlichem Bewuchs bestellten landwirtschaftlichen Flächen ein Abstand von min. 50 Metern, zu sonstigen baulichen Anlagen ein Abstand von min. 25 Metern, von öffentlichen Verkehrsflächen ein Abstand von min. 25 Metern und von befestigten Wirtschaftswegen ein Abstand von min. 10 Metern eingehalten wird.
Ein Brauchtumsfeuer ist beim Ordnungsamt der Stadt Kierspe bis spätestens zum 23.03.2023 unter Angabe von Verbrennungsort- und zeit, Größe des Brauchtumsfeuers und eines verantwortlichen Ansprechpartners mit telefonischer Erreichbarkeit auch während der Veranstaltung anzuzeigen.
Anmeldungen werden unter der Telefonnummer 02359/661-133 Frau Cordula Weigel oder 02359/661-138 Herr Hendrik Kasper bzw. unter rdnngsmtkrspd entgegengenommen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit über die Homepage der Stadt Kierspe ein Online-Formular zur Anmeldung auszufüllen.
Das Brauchtumsfeuer ist genehmigungs- und gebührenpflichtig (25,00 Euro) und darf erst nach erfolgter Genehmigung durch die Ordnungsbehörde abgebrannt werden.
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