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29. Dezember 2022

Wohngeldreform 2023

Schlüsselbund mit Haustürschlüssel steckt im Haustürschloss

Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Weiterhin wird ein zweiter Heizkostenzuschuss ausgezahlt.

Wohngeld-Plus

Rechtliches
Am 25.11.2022 hat der Bundesrat dem Wohngeld-Plus-Gesetz zugestimmt. Dieses Gesetz tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Haushalte mit niedrigeren Einkommen werden nun deutlich stärker unterstützt, da die Einkommensgrenzen angehoben wurden. Dadurch haben wesentlich mehr Menschen einen Anspruch auf Wohngeld. Zusätzlich steigt die Höhe des Wohngeldes.

Für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung wird Wohngeld als Mietzuschuss, für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung als Lastenzuschuss gezahlt. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können hängt von drei Faktoren ab

  • Größe des Haushalts
  • Höhe des anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Bearbeitung
Wohngeldempfänger, die über das Jahr 2022 hinaus Wohngeld beziehen, erhalten ohne Aufforderung einen automatisierten Bescheid voraussichtlich im April 2023 über das neu berechnete Wohngeld ab Januar 2023. Eine frühere Bearbeitung ist leider nicht möglich, da das Programm für die Wohngeldberechnung erst zum 01.04.2023 durch das Landesamt IT.NRW umgestellt wird.

Auch bei neuen Wohngeldanträgen ist diese Verzögerung zu beachten. Außerdem ist bei neuen Anträgen mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, da die Wohngeldstelle die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen muss.


Anspruch
Zunächst können Sie vorab für sich selbst schon überprüfen, ob Sie nach den neuen Regeln jetzt Anspruch auf Wohngeld haben. Dazu können Sie über den Wohngeldrechner eine eigene Probeberechnung durchzuführen. Besteht laut der Probeberechnung ein Anspruch auf Wohngeld, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.


Antragstellung
Sie können Ihren Wohngeldantrag entweder bequem online, schriftlich oder persönlich bei Ihrem Wohngeldsachbearbeiter vor Ort stellen.

Direkt nach der Proberechnung über den Wohngeldrechner gelangen Sie zum Onlineantrag für Ihr Wohngeld.


Sie können die Anträge auch schriftlich mit jeglichen Einkommensnachweisen sowie mit dem Mietvertrag (oder ähnliche Nachweise über die Miethöhe) oder dem/den Darlehensvertrag/-verträgen (bei Eigenheimen) einreichen. Alle notwendigen Vordrucke finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW unter dem Reiter "Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen". Auf diesen Seiten finden Sie auch weitere wichtige Informationen zum Wohngeld-Plus sowie ein kurzes Erklärvideo.

Zweiter Heizkostenzuschuss

Die Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, die mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld bezogen haben, erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss.
Der Heizkostenzuschusses ist nach der Haushaltsgröße gestaffelt:

für ein berücksichtigtes Haushaltsmitglied 415 Euro,
für zwei berücksichtigte Haushaltsmitglieder 540 Euro und
für jedes weitere berücksichtigte Haushaltsmitglied 100 Euro.
In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht erforderlich, denn der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.