01. September 2023
Verkehrssituation an der Kölner Straße und der Friedrich-Ebert-Straße

Durch die Sperrung der Rahmedetalbrücke ist das gesamte Volmetal einer zusätzlichen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Besonders die Kölner Straße (B237) und die Friedrich-Ebert-Straße (L528) sind vom Schwerlastverkehr betroffen. Im Bereich Kierspe-Dorf kommt es bei Begegnungsverkehr von Schwerlastfahrzeugen häufiger zu gefährlichen Situationen, sodass teilweise die Fußgängerwege befahren werden.
Bürgermeister Olaf Stelse versichert, dass die Stadt Kierspe im regelmäßigen Austausch mit der Straßenverkehrsbehörde des Märkischen Kreises, sowie dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW war, um Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung anzuregen.
So wurde bereits im engen Austausch mit allen Beteiligten eine Tempo 30 Regelung im Rahmen der Schulwegsicherung angeordnet, welche sich über eine Länge von 300 Metern erstreckt. Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit soll neben der Schulwegsicherung auch zu einer Verringerung der Lärm- und Schadstoffbelastung für Anwohner führen.
Weiterhin werden sowohl vom Märkischen Kreis, als auch von der Stadt Kierspe kontinuierlich die Verkehrsströme gemessen und analysiert.
Die Stadt Kierspe hat bereits eine ergänzende Verkehrszählung an der Kölner Straße (B237) durchführen lassen und die erhobenen Daten im Anschluss an den Landesbetrieb Straßen NRW, für eine entsprechende Lärmberechnung, übermittelt.
Das Ergebnis der Lärmberechnung wird in den kommenden Tagen mit der Straßenverkehrsbehörde des Märkischen Kreises diskutiert, um im Anschluss potentielle Maßnahmen zur Verringerung der Lärm- und Schadstoffbelastung zu beantragen.
Des Weiteren findet bis zum Ende der kommenden Woche eine Verkehrszählung an der Friedrich-Ebert-Straße statt, sodass nach dem Erhalt der Ergebnisse erneut eine Lärmberechnung durch Straßen NRW für diesen Bereich durchgeführt werden soll.
Die Ergebnisse dieser Lärmberechnung bleiben zunächst abzuwarten, bevor verkehrsrechtliche Maßnahmen beantragt werden können.
Grundsätzlich liegt die ausschließliche Anordnungsbefugnis für verkehrsrechtliche Maßnahmen bei der Straßenverkehrsbehörde des Märkischen Kreises, sodass die Stadt Kierspe keine eigenen verkehrsrechtlichen Maßnahmen anordnen kann.
Sämtliche Messdaten, die erhoben wurden, dienen als Grundlage für die Beurteilung weiterer Maßnahmen. Sie sind auch für die vom Rat der Stadt Kierspe beschlossene Forderung nach einem Durchfahrtsverbot als Abwägungsgrundlage heranzuziehen.
Bürgermeister Stelse ist sich bewusst, dass die aktuelle Verkehrssituation für alle Beteiligten belastend ist. Er versichert jedoch, alle der Stadt Kierspe zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen, um eine Verbesserung der verkehrlichen Situation zu bewirken.
(Pressemitteilung vom 31.08.2023)