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06. Mai 2025

Sperrung der Brücke am Tannenbaum steht bevor

Verkehrsschild zur Straßensperrung

Die Sperrung der B237 erfolgt nun ab dem 12. Mai 2025 bis voraussichtlich Oktober 2025. Die dazugehörige Anordnung des Landesbetriebs Straßen NRW liegt ebenfalls bereits vor.

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Kierspe hat zwischenzeitlich Vorkehrungen für Notfälle diesseits und jenseits der B54 getroffen, die mit Hilfe der dankenswerten Unterstützung der Feuerwehren aus Meinerzhagen und Halver umgesetzt werden können.

Im Vorfeld der Planungen sind zahlreiche Vorschläge und Ideen eingereicht und erarbeitet worden, welche dann zu einem Maßnahmenplan zur Bewältigung der Verkehrsauswirkungen infolge der Sperrung der B237 zusammengestellt und schließlich vom Rat der Stadt Kierspe beschlossen wurden.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden zwischenzeitlich von der Stadt mit dem Landesbetrieb Straßen NRW, der Kreispolizeibehörde und dem Märkischen Kreis abgestimmt, da die Stadt nicht befugt ist, verkehrsrechtliche Anordnungen zu treffen.

Hier die Ergebnisse im Einzelnen:

Ertüchtigung der Seelbachbrücke
Die Seelbachbrücke wird weiterhin fußläufig genutzt. Etwaige Schadstellen im Umfeld und an den Zugängen wurden durch die Stadt Kierspe ausgebessert. Eine Kostenübernahme durch Straßen NRW wird versagt, da es sich nicht um eine offizielle Umleitung handelt.

K25 Bollwerk – Temporeduzierung und Geschwindigkeitskontrollen
Zur Legitimation einer Temporeduzierung ist das Vorliegen einer begründeten Gefahrenlage nachzuweisen. Ein bloßer Anstieg des Verkehrsaufkommens ist für die Anordnung einer Temporeduzierung nicht ausreichend. Nach Inkrafttreten der Sperrung wird die Verkehrslage daher beobachtet, um weitere Rückschlüsse ziehen zu können. Polizeikontrollen finden an dieser Stelle je nach Personalkapazität statt.

K25 – Bollwerk nicht als offizielle Umleitung beschildern
Der Maßnahme wird zugestimmt. Die K25 ist keine offizielle Umleitungsstrecke.

K25 – Tempo 60 im Bereich Haus Berkenbaum
Auch hier ist nach Inkrafttreten der Sperrung die Verkehrslage und insbesondere die Zufahrt zu den Tennisplätzen zu betrachten. Sollte sich im Nachgang der Sperrung eine Gefahrenlage feststellen lassen, kann eine Temporeduzierung angeordnet werden.

K25 – Bollwerk „Anlieger frei“
Die Anordnung von „Anlieger frei“ auf einer klassifizierten Straße ist nicht möglich, da diese zur Aufnahme des überörtlichen Verkehrs bestimmt sind. Folglich würde die Anordnung einer entsprechenden Beschilderung dem Widmungszweck entgegenstehen.

K25 – Kontrollen des LKW-Verbots
Zur Verdeutlichung des LKW-Verbots sind von der Stadt Kierspe weitere „No-Trucks“ – Schilder bestellt worden, damit diese in der Ortslage Bollwerk sowie auf der K25 ergänzend aufgestellt werden können. Die Polizei kontrolliert entsprechend ihrer Personalkapazitäten.

K25 – Einbahnstraßenregelung L528/B54 Vornholt und K25
Eine Einbahnstraßenregelung kommt aufgrund der starken landwirtschaftlichen Nutzung nicht in Betracht. Auch eine zwischenzeitlich angedachte Ampellösung im Bereich der Haarnadelkurve Bollwerk entfällt, da hier Bedenken bezüglich des Bahnübergangs bestehen.
Die seitlichen Leitpfosten sollen zur Absicherung der Fußgänger auch in der Zeit der Sperrung bestehen bleiben.
Bei allen beteiligten Behördenvertretern bestehen erhebliche Bedenken aufgrund der Straßenbreite bei der Ortsausfahrt Bollwerk in Richtung Berkenbaum. Die derzeit in Bollwerk bereits vorgenommenen Verkehrsmessungen werden auch umgehend nach der Sperrung weiter fortgeführt, um die Situation zu überwachen. Die Erkenntnisse können genutzt werden, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen einzuleiten.

Halzenbach/Feld/Berken/Hemecke – „Anlieger frei“
Eine „Anlieger frei“ Regelung wird kritisch gesehen. Auch hier werden entsprechende Messungen durchgeführt, um die Zunahme des Verkehrs belegen zu können. Sobald die Ergebnisse vorliegen, finden weitere Abstimmungen statt.

L528 Schnörrenbach – Keine Freigabe für den LKW-Verkehr
Das Verbot für Fahrzeuge über 3,5t bleibt bestehen.

L528 Schnörrenbach – Freigabe für Fahrzeuge 3,5t – 7,5t und landw. Verkehr
Es erfolgt keine Freigabe für Fahrzeuge über 3,5t.
Nur Versorgungsfahrzeuge wie z.B. von Lobbe und die Straßenreinigung sowie Busse und der landwirtschaftliche Verkehr sind von diesem Verbot nicht betroffen.
Die Schnörrenbach dient der Feuerwehr Kierspe als Anfahrtsweg zu den Ortschaften jenseits der B54 und ist daher unter allen Umständen so frei wie möglich zu halten.

L528/B237 – Ampelschaltung Wildenkuhlen an geänderten Verkehrsfluss anpassen
Der Landesbetrieb sichert eine Anpassung zu. Die Priorität der Abzweigung Kölner Straße Richtung Tannenbaum wird verringert.

K44 – Tempo 30 in Höhlen
Als Sofortmaßnahme werden beide Zufahrten der Ortslage Höhlen mit dem Verkehrszeichen „Achtung Kinder“ beschildert.
Da auch hier zunächst keine begründete Gefahrenlage besteht, wird hier ein Messpunkt eingerichtet, um das Verkehrsaufkommen zu bestimmen. Sollte sich hieraus eine Gefahrenlage bestimmen lassen, kann eine Temporeduzierung erfolgen.

K44 – Polizeikontrollen
Die Polizei kontrolliert im Rahmen ihrer Personalkapazitäten.

K44 – Tonnagebeschränkung auf max. 3,5t
Die Regelung besteht bereits und wird auch während der Baumaßnahme weiterhin Bestand haben.

B54 – Aufhebung des Durchfahrtsverbots für LKW in Lüdenscheid-Brügge
Die Stadt Lüdenscheid lehnt eine Aufhebung ab. Sowohl der Landesbetrieb als auch der Märkische Kreis sind eingebunden worden, um das Ansinnen zu unterstützen und die Aufhebung dennoch erreichen zu können.

B237 Volme-Freizeit-Park – Fußgänger nicht nur über den Windfuhr-Zugang zum VFP
Der VFP ist auch über die Zugänge auf der B237 und an der B54 zu betreten. Der VFP ist also auch während der Vollsperrung fußläufig und für Radfahrende durch das Viadukt zu erreichen.

B54 VFP – Aufhebung der Parkzeitbeschränkung
Der Maßnahme wird zugestimmt. Für die Zeit der Baumaßnahme tritt die Regelung der Parkzeitbeschränkung am VFP außer Kraft.

B237 Hauptstraße – Parkverbot
Die Anordnung für ein halbseitiges Parkverbot liegt bereits vor und wird für die Dauer der Sperrung umgesetzt. Gegebenenfalls wird die Sperrung erweitert.

Sankel – Öffnung für landw. Verkehr und Fahrräder
Die Straße Sankel wurde bereits durch den Bauhof freigeschnitten. Vor der Baumaßnahme werden noch die Bankette gereinigt und Schäden am Straßenbelag beseitigt. Eine Kostenübernahme durch Straßen NRW erfolgt nicht.

Zulassung von Nacht und Wochenendarbeiten
Straßen NRW teilt hierzu mit, dass die Arbeiten von montags bis samstags durchgeführt werden. Nachtarbeit ist insbesondere aufgrund der Lärmbelästigung nicht vorgesehen.

Durchgängige Besetzung der Rettungswache 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Die Besetzung der Wache erfolgt entsprechend des Rettungsdienstbedarfsplan unter der Woche von 8.00 Uhr – 18.00 Uhr.

Schaffung von vorübergehenden Parkmöglichkeiten am ZOB
Die Schaffung von ergänzenden, vorübergehenden Parkmöglichkeiten im Bereich der Radabstellanlage ist möglich. Die notwendigen Arbeiten werden von der Stadt vorgenommen. Eine Kostenübernahme erfolgt nicht.

Vorgezogene Arbeiten am Radweg Dürhölten
Das Projekt wird seitens der Stadt weiterhin intensiv vorangetrieben. Allerdings kann hierdurch keine Verbesserung der brückenbedingten Verkehrsproblematik für die Radfahrenden herbeigeführt werden.

Prüfung und Umsetzung des Baustellenfestes
Die Behördenvertreter gaben zu bedenken, dass die Baustelle auch samstags bewirtschaftet wird. Es ist daher sicherzustellen, dass die Baumaßnahme nicht eingeschränkt wird.

Grundsätzlich wird die Situation auch nach der Sperrung intensiv weiter beobachtet. An den neuralgischen Punkten werden Messungen mit Seitenradargeräten des Kreises, des Landesbetriebs und der Stadt Kierspe durchgeführt. Dies dient vor allem dazu, im Nachgang der Sperrung weitere Maßnahmen zu legitimieren und die Stellschrauben im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten anzupassen. Hauptverantwortlich für die Anordnung zusätzlicher Maßnahmen ist der Landesbetrieb.

„Abschließend bleibt festzuhalten, dass erfreulicherweise viele der vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt oder zumindest mit Messstelleneinrichtungen genauestens weiter kontrolliert werden, um belegbare Daten für weitergehende Maßnahmen zugrunde legen zu können“, fasst Bürgermeister Olaf Stelse zusammen. „Die Zusammenarbeit mit den Vertretern des Kreises, des Landesbetriebs sowie der Polizei hat hier sehr gut funktioniert. Hoffen wir, dass die Brücke nun schnellstmöglich errichtet werden kann.“

(Pressemitteilung vom 06.05.2025)