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17. Juni 2026

Stellungnahme des Bürgermeisters Olaf Stelse

Portrait des Bürgermeisters Olaf Stelse
Portrait des Bürgermeisters Olaf Stelse

Vermietung des PZ an die AfD Märkischer Kreis am 31.05.2026.

Im Nachgang der Veranstaltung am 31.05.2026 der AfD Märkischer Kreis im Pädagogischen Zentrum der Gesamtschule sind Fragen zur Vermietungspraxis der Stadt Kierspe sowie zur konkreten Entscheidung aufgeworfen worden. Hierzu möchte ich gerne Stellung nehmen.

Zunächst ist festzuhalten, dass die Überlassung der Räumlichkeiten auf Grundlage der geltenden Regelungen und nach einer umfassenden verwaltungsinternen Prüfung erfolgt ist.

Der Antrag wurde unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage bewertet. Dabei erfolgte auch eine Abstimmung mit den zuständigen Stellen der Verwaltung, insbesondere hinsichtlich möglicher ordnungsrechtlicher Aspekte und möglicher Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Im Vorfeld lagen keine Erkenntnisse vor, die auf Störungen, Proteste oder besondere Sicherheitsrisiken hätten schließen lassen. Die Nutzung erfolgte zu den gleichen Bedingungen, die auch für andere Parteien, Vereinigungen oder Vereine gelten.

Für die Verwaltung war bei der Entscheidung maßgeblich, dass es sich um eine rechtmäßig zugelassene und demokratisch gewählte Partei handelt. Als öffentliche Verwaltung gilt die Einhaltung des Grundsatzes der politischen Neutralität als verpflichtend. Dieser Grundsatz bedeutet, dass die Stadt Kierspe politische Parteien grundsätzlich gleich behandeln muss, sofern keine rechtlichen oder sachlichen Gründe gegen eine Nutzung sprechen.

Die Entscheidung über die Vermietung stellt daher keine politische Bewertung, Unterstützung oder gar inhaltliche Zustimmung zu den Positionen der jeweiligen Partei dar. Vielmehr wurde die Veranstaltung im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben behandelt, wie dies auch bei Anträgen anderer politischer Parteien oder Wählergemeinschaften erfolgt.

Gleichzeitig kann ich nachvollziehen, dass die Durchführung der Veranstaltung bei Teilen der Bürgerschaft, der Politik sowie innerhalb der Schulgemeinschaft auf Unverständnis gestoßen ist. Die Gesamtschule Kierspe steht in besonderer Weise für Demokratie, Bildung, Toleranz und Freiheit. Die damit verbundenen Erwartungen und Sensibilitäten nehme ich sehr ernst.

Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass die Veranstaltung außerhalb des Schulbetriebs stattfand. Und dies in einer Räumlichkeit, die als einziger größerer öffentlicher Veranstaltungssaal in Kierspe zur Verfügung steht und daher schulunabhängig vermietet wird.

Die Schulleitung wird in der Praxis über Nutzungen der Räumlichkeiten außerhalb der Schulzeit daher grundsätzlich nicht informiert.

Für mich gilt weiterhin: Sämtliche Veranstaltungszusagen erfolgen erst nach einer internen Prüfung. Sollten begründete rechtliche Vorbehalte gegen die Veranstaltung oder deren Rahmenbedingungen bestehen, die Räumlichkeiten von der Schule oder der Stadt Kierspe anderweitig benötigt werden oder andere sachliche beziehungsweise rechtliche Gründe gegen eine Vermietung sprechen, erfolgt keine Überlassung an Dritte.

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung nehme ich die öffentliche Diskussion zum Anlass, die bestehenden Verfahren regelmäßig zu prüfen und dabei sowohl die Anforderungen der politischen Neutralität als auch die berechtigten Erwartungen der Öffentlichkeit zu berücksichtigen.