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30. September 2026

Wohngeld kann jetzt auch digital beantragt werden

Geldscheine
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Neuer Online-Service führt Schritt für Schritt durch den Antrag.

Mieter können Wohngeld unter bestimmten Voraussetzungen als Mietzuschuss erhalten, Eigentümer als sogenannten Lastenzuschuss für selbstgenutzten Wohnraum. Den Antrag stellt man bei der örtlichen Wohngeldstelle. Neu ist: Das geht jetzt komplett digital. Die Stadt Kierspe hat sich dem landesweiten Online-Angebot angeschlossen, das im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes (OZG) entwickelt wurde.

Der Antrag auf Zuschuss zu den Wohnkosten kann somit von A bis Z online erledigt werden. Schritt für Schritt führt der digitale Antrag durch alle notwendigen Angaben. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen lädt man unmittelbar hoch. Das Formular wird nach Abschluss automatisch an die Stadt Kierspe übertragen. Der digitale Weg ermöglicht im Rathaus deutlich kürzere Bearbeitungszeiten, da zum Beispiel Verzögerungen aufgrund fehlender Dokumente entfallen. Außerdem können die eingetragenen Daten aus dem Antrag direkt in das Wohngeldprogramm eingelesen werden.

Das neue digitale Angebot des Landes ist unter der Dienstleistung „Wohngeld“ zu erreichen. Von dort wird man auf das Serviceportal „Gemeinsam Online“ weitergeleitet, um den Online-Antrag durchzuführen. Für die Nutzung ist eine Anmeldung mit der Bund-ID erforderlich – die Basisregistrierung lediglich mit E-Mail-Adresse und Passwort reicht aus. Die Bund-ID ist ein einmalig angelegtes persönliches Nutzerkonto und deutschlandweit gültig für sämtliche Online-Dienste von Kommunen, Bund und Ländern.

Wer den digitalen Wohngeldantrag nicht nutzen möchte, kann weiterhin Anträge und Dokumente per Post oder E-Mail bei der Wohngeldstelle einreichen. Antragsunterlagen sind nach wie vor im Rathaus und als Download unter der Dienstleistung „Wohngeld“ erhältlich.

Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, können Interessierte mit dem Wohngeldrechner des Landes Nordrhein-Westfalen unverbindlich prüfen (www.wohngeldrechner.nrw.de). Im Anschluss an die unverbindliche Berechnung besteht die Möglichkeit, direkt zum neuen Online-Antrag zu wechseln.