Ehrenamt

Ehrenamtskarte
Schiedsamt
Landschaftswächter

Kierspe sagt "Danke" für das Ehrenamt.

Eine Vielzahl von Menschen engagiert sich in Kiersper Vereinen, Verbänden, Kirchen und Initiativen. Sie alle bringen damit regelmäßig Zeit, Kraft und Kompetenzen für andere ein. Freiwillig geleistete Dienste von Bürgerinnen und Bürgern stellen einen wertvollen und unverzichtbaren Bestandteil der Lebensqualität in unserer Stadt dar. Sie geben Gelegenheit zur aktiven Mitgestaltung und stärken das Gemeinschafts- und Zusammengehörigkeitsgefühl.

Die Einsatzfelder sind vielfältig: Soziales, Sport, Feuerwehr- und Rettungsdienste, Kirche, Jugendarbeit, Freizeit, Kultur und Gesundheit, um nur die häufigsten Engagementbereiche zu nennen.

Für diesen freiwilligen Einsatz bedankt sich die Stadt Kierspe seit dem 1. Januar 2010 mit der Ausgabe der Ehrenamtskarte. Diese würdigt besonderes bürgerschaftliches Engagement. Die Verleihung der Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger.

Eine Ehrenamtskarte erhält, wer mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung tätig ist.

Die App zur Ehrenamtskarte NRW
Ehrenamtlich Engagierten in Nordrhein-Westfalen steht nun die App »Ehrenamtskarte NRW« zur Verfügung. Damit kann die Ehrenamtskarte NRW nicht nur unkompliziert auf das Smartphone oder Tablet geladen und so vorgezeigt werden: Auch das Beantragen oder Verlängern der Ehrenamtskarte ist einfach möglich.

 
 

Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?

Eine Ehrenamtskarte bekommt, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • das durchschnittliche wöchentliche Engagement beträgt mindestens 5 Wochenstunden oder 250 Jahresstunden, dabei spielt es keine Rolle, in welchem Bereich die Stunden erbracht wurden; Tätigkeiten in verschiedenen Organisationen können zusammengerechnet werden,
  • im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit dürfen keine Zahlungen erfolgen, die über eine Aufwandsentschädigung für entstandene Kosten hinausgehen,
  • der/die Antragsstellende muss bereits seit zwei Jahren ehrenamtlich tätig gewesen sein,
  • die Bewerbung muss vollständig ausgefüllt und von zwei verantwortlichen Personen (in der Regel Vorstandsmitglieder) des Vereins oder der Institution unterzeichnet sein.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Die App zur Ehrenamtskarte NRW
Ehrenamtlich Engagierten in Nordrhein-Westfalen steht nun die App »Ehrenamtskarte NRW« zur Verfügung. Damit kann die Ehrenamtskarte NRW nicht nur unkompliziert auf das Smartphone oder Tablet geladen und so vorgezeigt werden: Auch das Beantragen oder Verlängern der Ehrenamtskarte ist einfach möglich.

APP - Ehrenamtskarte NRW (Android)
Laden Sie sich die App aus dem Google Play Store für Android Geräte herunter.
APP - Ehrenamtskarte NRW (IOS)
Laden Sie sich die App aus dem Apple Store für Apple Geräte herunter.

Ein schriftlicher Antrag in Papierform ist nicht mehr notwendig, ist aber weiterhin möglich.

Formular: Antrag für die Vergabe der Ehrenamtskarte
Formular: Angaben zur Organisation, in der die ehrenamtliche Tätigkeit ausgeübt wird


Grundsätzlich gilt, dass dort der Antrag gestellt werden muss, wo man ehrenamtlich tätig ist. Übt zum Beispiel ein Kiersper die ehrenamtliche Tätigkeit in der Nachbargemeinde Halver aus, so ist der Antrag bei der Stadt Halver zu stellen.

Die Bestätigung der ehrenamtlichen Tätigkeit erfolgt grundsätzlich mit 2 Unterschriften. Ausnahmen sind jedoch in begründeten Fällen möglich.

Wie lange ist die Ehrensamtskarte gültig?

Die Ehrenamtskarte ist 3 Jahre gültig. Wird die ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin so ausgeübt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann sie auf Antrag verlängert werden.

Mit der Ehrenamts-App können Sie Ihre Ehrenamtskarte bequem verlängern lassen.

APP - Ehrenamtskarte NRW (Android)
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APP - Ehrenamtskarte NRW (IOS)
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Den schriftlichen Antrag auf Verlängerung der Ehrenamtskarte finden Sie hier. Bitte reichen Sie den Antrag zusammen mit der abgelaufenen Karte bei der zuständigen Mitarbeiterin ein. Die verlängerte Ehrenamtskarte wird Ihnen wieder übersandt.

Sie sind schon länger als 25 Jahre ehrenamtlich tätig? - Jubiläums-Ehrenamtskarte

Was ist die Jubiläums-Ehrenamtskarte?
Zusätzlich zur Ehrenamtskarte NRW führt das Land eine unbegrenzt gültige Jubiläums-Ehrenamtskarte für langjähriges ehrenamtliches Engagement ein. Die Jubiläums-Ehrenamtskarte ist eine besondere Ergänzung der bestehenden Ehrenamtskarte NRW. Sie ist gedacht für langjährig Engagierte, die die wöchentlich geforderte Anzahl von fünf Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen.


Voraussetzung
Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement. Dabei kann das Engagement auch in verschiedenen Organisationen geleistet worden sein. Unterbrechungen in der Engagementbiografie (zum Beispiel für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege) werden akzeptiert.

Der bei der landesweiten Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang (mind. 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr) und alle sonstigen Vergabekriterien entfallen hierbei.

Die Jubiläums-Ehrenamtskarte hat eine lebenslange Gültigkeit. Eine Verlängerung bzw. Neubeantragung entfällt daher.

Mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte können alle Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die auch für die landesweite Ehrenamtskarte angeboten werden. Für die Jubiläums-Ehrenamtskarte füllen Sie einen Bewerbungsbogen der Stadt aus. Zusätzlich kann auch eine Organisation eine Person vorschlagen, die mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte ausgezeichnet werden soll.

Anträge

Antrag auf Ausstellung der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW

Vorschlag auf Ausstellung der Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW

Welche Vergünstigungen habe ich mit der Karte?

Hinter dieser Karte verbirgt sich ein praktischer Nutzen, denn gegen Vorlage der Ehrenamtskarte gibt es in verschiedenen Bereichen Vergünstigungen. In Kierspe werden angeboten:

  • Nutzung der Musikschule im ersten Monat des Jahres kostenlos
  • Nutzung der Stadtbibliothek mit 50% Ermäßigung auf den Leseausweis 
  • 50 % Ermäßigung auf Eintrittspreise bei städtischen Veranstaltungen 
  • 25 % Ermäßigung auf die Kursgebühr bei der VHS Volmetal
  • 50 % Ermäßigung auf den Einzeleintrittspreis im Hallenbad Räukepütt, Bäderbetrieb Kierspe GmbH
  • 25 € Ermäßigung auf die Grundgebühr und 25 € Ermäßigung auf das Lehrmaterial bei der Fahrschule Beindorf
  • 30 % Ermäßigung auf einen Erste-Hilfe Kurs für den Führerschein (aller Klassen) bei der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Lüdenscheid
  • 30% Ermäßigung auf Erste-Hilfe Kurse für Jugendgruppenleiter / Vereinsbetreuer bei der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Lüdenscheid
  • 30 % Ermäßigung auf Betriebshelferkurse oder Betriebshelfer Fortbildungen bei der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Lüdenscheid


Darüber hinaus können auch in den anderen Städten des Märkischen Kreises und in allen anderen teilnehmenden Kommunen des Landes Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Auf der Internetseite https://www.engagiert-in-nrw.de/ehrensache können diese Vergünstigungen abgefragt werden.

Noch Fragen?

Weitere Fragen beantwortet Ihnen die zuständige Mitarbeiterin Frau Heike Ackermann gern.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalens: www.ehrensache.nrw.de

Möchten Sie Partner werden?

Sind Sie von der Idee der Ehrenamtskarte überzeugt und möchten als Unternehmer, Dienstleistungsanbieter oder Institution das Projekt mit einem eigenen Beitrag unterstützen? Dann sprechen Sie uns an, denn die Attraktivität der Karte steigt natürlich mit jeder angebotenen Vergünstigung und wenn sie noch so klein ist.

Normalerweise sind Bürgerinnen und Bürger in Vereinen ehrenamtlich tätig. Das Schiedsamt bietet eine weitere Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren. Die Schiedspersonen helfen bei der Streitschlichtung in strafrechtlichen, zivilrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) werden für fünf Jahre vom Rat der Stadt Kierspe gewählt. Das Schiedsamt kann im Alter von 30 bis 70 Jahren ausgeübt werden und der Wohnort sollte in Kierspe sein.

Das Schiedsamt ist meistens der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen. Die Schiedspersonen werden meistens bei folgenden Angelegenheiten tätig:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • leichte und fahrlässige Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung
  • Vollrausch (wenn die im Rausch begangene Tat eines der vorgenannten Vergehen ist)


In Kierspe gibt es 3 Schiedspersonen. Eine Person für jeden Bereich.

  1. Kierspe Dorf sowie Berken und Bollwerk:
    Gina Baukloh, Wolzenburg 7, 58566 Kierspe, Tel: 01718888314.
    Vertreterin: Liane Vedder-Proksch (Kierspe Bahnhof)
  2. Kierspe Bahnhof sowie Stadtmitte, Vollme und Grünenbaum:
    Liane Vedder-Proksch, Schnörrenbach 2, 58566 Kierspe, Tel.: 0173/5397416
    Vertreter: Georg Witteler (Kierspe Rönsahl)
  3. Kierspe Rönsahl sowie Bürhausen, Höckinghausen, Kiersperhagen und Höhlen:
    Georg Witteler, Buchenweg 9, 58566 Kierspe, Tel.: 02269/9291568
    Vertreterin: Gina Baukloh (Kierspe Dorf)


Wenn Sie eine Schiedsperson werden möchten oder weitere Fragen zum Schiedsamt haben, hilft Ihnen Herr Daniel Henke gerne weiter.

Landschaftswächter sind ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger, die für den Fachdienst Naturschutz und Landschaftspflege tätig sind. Sie wirken als Bindeglied zwischen den Bürgern und der Behörde im Bereich von Natur und Landschaft. Ihre Aufgabe ist es, die untere Naturschutzbehörde über nachteilige Veränderungen in der Landschaft zu informieren und sich dafür einzusetzen, dass niemand Schäden in Natur und Landschaft anrichtet. Gleichzeitig werben sie vor Ort für den Naturschutz. Sie sind eine Art Bindeglied zwischen Behörde und Landschaft auf der einen und zwischen Behörde und Bürger auf der anderen Seite.

Gemeldet werden unter anderem folgende Verstöße:

  • Rodung von Hecken und Feldgehölzen in der Zeit zwischen dem 1. März und 30. September eines jeden Jahres
  • Illegale Ablagerungen von Müll, Bauschutt und Grünabfällen in der Landschaft
  • Errichtung ungenehmigter Bauten und Anlagen
  • Unzulässige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
  • Verletzungen von Vorschriften in Schutzgebieten

Neben ihrer überwachenden Tätigkeit sollen Landschaftswächter Grundstücksbesitzer, Landwirte oder Erholungssuchende auch über Themen des Natur- und Landschaftsschutzes informieren und so bereits im Vorfeld dazu beitragen, dass Schäden und Fehlentwicklungen im Ansatz vermieden werden.

Für Kierspe ist als Landschaftswächter Hermann Rehyer zuständig.

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