Projekte lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat beschäftigen, werden unbürokratisch gefördert. Förderungswürdig sind insbesondere Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen, Anschaffungen und Instandsetzungen von Ausstellungsmobiliar, Technik zur Präsentation von Heimatgeschichte, die Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen, Wegweiser und Informationstafeln. Die Mindeststumme der förderfähigen Ausgaben beträgt 2.000 Euro.
Als Möglichmacher für viele gute Ideen und kleinere Projekte werden jährlich 1.000 Heimat-Schecks in Höhe von 2.000 Euro durch das Land NRW bereitgestellt.
Der Heimat-Preis wird seit 2019 durch die Stadt Kierspe ausgeschrieben. Möglich wird dies durch die umfassende Heimatförderung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Auch im Jahr 2025 lobt die Stadt Kierspe einen Heimat-Preis aus. Für die Jahre 2023 bis 2027 werden durch die Landesregierung jedes Jahr Fördermittel zur Vermittlung von Heimatgeschichte zur Verfügung gestellt. Die Landesregierung fördert solche Projekte und Vorhaben, die Heimatgeschichte öffentlich erlebbar machen, lokale und regionale Identität und Gemeinschaft und damit Heimat stärken. Ziel ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt in Nordrhein-Westfalen deutlich sichtbar werden zu lassen.
Kierspe hat vom Land NRW für das Jahr 2025 bereits die Förderzusage über insgesamt 5.000 Euro Preisgeld erhalten, um diese für Engagement und nachahmenswerte Projekte im Bereich Heimat weiterzugeben.
Preisgeld
Das vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellte Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro soll sich möglichst auf drei Projekte aufteilen, mit gestaffelten Preisgeldern von 2.500 €, 1.500 € und 1.000 €. Die Stadt Kierspe behält sich jedoch vor, unter Berücksichtigung der jeweils vorliegenden Bewerbungen, auch nur ein Projekt mit einem Preisgeld von 5.000 € oder zwei Projekte mit aufgeteilten Preisgeldern zu fördern oder bei ungeeigneten Bewerbungen auf die Preisvergabe zu verzichten.
Der erste Preisträger stellt sich anschließend einem Wettbewerb auf Landesebene.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Kiersper Vereine und Institutionen oder sonstige Personenvereinigungen, die sich durch lokales Engagement auszeichnen und ihren Sitz und ihr Wirken in Kierspe haben.
Darüber hinaus können Projekte durch Einwohnerinnen und Einwohner für den Heimat-Preis vorgeschlagen werden. Der Verein oder die Institution sollen überwiegend mit Ehrenamtlichen tätig sein. Sie stärken durch ihr Engagement die lokale Identität und Gemeinschaft und damit die Heimat.
Wer in einem Jahr als Preisträger ausgewählt wurde, kann in den folgenden Jahren nicht erneut mit dem gleichen Projekt mit dem Heimat-Preis ausgezeichnet werden.
Für den Heimatpreis 2025 wurden folgende Preiskriterien und Verleihungsgrundlagen festgelegt, wovon mindestens ein Preiskriterium erfüllt werden muss:
- Verdienste um die Heimat, Heimat erlebbar machen
- Erhaltung, Pflege und Förderung von Bräuchen und Traditionen
- Engagement für Kultur und Tradition
- Stärkung von Gemeinschaft und Zusammenhalt in Kierspe
- Außerschulische Aus- und Weiterbildung von Kindern und Jugendlichen
Die eingereichten Projekte können unter Berücksichtigung folgender Kriterien bewertet werden, wobei pro Kriterium maximal drei Punkte erreicht werden können:
- Langfristige Wirkung/Nachhaltige Wirkung für zukünftige Generationen
- Vermittlung von Geschichte und Tradition
- Heimat- und Denkmalpflege
- Einsatz für den Erhalt und die Pflege des heimatlichen Naturraums
- Projekte mit generationsübergreifenden Themen
- In hohem Maße ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement
- Größe der Zielgruppe
- Inklusion – Integration von Menschen mit Behinderungen
- Integration von Menschen mit anderem kulturellen und religiösen Hintergrund, Begegnung mit Solidarität und Respekt
- Eine besonders junge Initiative, die innerhalb des Themengebietes Heimat und Identität aktiv ist
- Beitrag zur Attraktivitätssteigerung öffentlich zugänglicher Orte und Plätze in der Stadt Kierspe
- Verwurzelung von Menschen in der Region
- Bräuche und Feste/Handwerkskunst/Leben in der Gemeinschaft
- Förderung sozialer Kompetenzen und Handlungen (Verantwortungsbewusstsein, Persönlichkeitsentwicklung
Wie kann ich mich bewerben bzw. wer hat das Vorschlagsrecht?
Einzureichen ist ein Projekt mit einem Projekttitel sowie der Beschreibung des Projektes, welches durch Presseartikel, Abbildungen oder Fotos ergänzt werden kann. Der entsprechende Vordruck ist über die Homepage der Stadt Kierspe aufzurufen und unterschrieben an die Stadt Kierspe, Zentrale Verwaltung, Springerweg 21, 58566 Kierspe, oder per E-Mail an pstkrspd einzureichen.
Vorschläge können bis zum 16.08.2025 schriftlich eingereicht werden. Es gilt das Eingangsdatum.
Entscheidung und Verleihung
Die Bewertung der eingegangenen Vorschläge und die Entscheidung erfolgen in nichtöffentlicher Sitzung durch den Ausschuss für Schule, Kultur und Tourismus voraussichtlich Ende September. Die Preisvergabe soll in der Sitzung des Rates der Stadt Kierspe am 28.10.2025 erfolgen.
Vordruck und Kontaktmöglichkeiten
Der Vordruck ist nur bis zum 16.08.2025 abrufbar.
Sie haben Fragen?
Sie haben Fragen zum Heimat-Preis? Dann melden Sie sich gern.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Vorhaben, die Menschen ins Gespräch bringt, was Heimat ausmacht und sie in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld als Gemeinschaft verbindet. Die Heimat-Werkstatt ist daher immer ein offener Diskussions- und Arbeitsprozess, deren Ergebnisse anschließend erfasst und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Eine Fördervoraussetzung sind mindestens 1.000 € förderfähige Ausgaben. Der Eigenanteil beträgt 10 % bei Vereinen. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 €.
Antragsberechtigt sind die Kommunen sowie private und gemeinnützige Organisationen.
Initiativen, die ein prägendes Heimat-Projekt verwirklichen wollen, werden durch den Heimat-Fonds unterstützt. Gefördert werden Projekte mit 5.000 Euro bis 100.000 Euro Gesamtkosten, der Förderanteil beträgt 50%.
Voraussetzung ist, dass die Kommune mindestens 10 Prozent der Projektkosten trägt, den Förderantrag stellt und den Fonds verwaltet.
Gesucht werden Projekte, die in herausragender Weise die lokale oder regionale Identität aufzeigen, bewahren oder weiterentwickeln.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt alle, die sich in besonderer Weise um Orte und Bauwerke - „Zeugen“ unserer Heimat - kümmern und die dazugehörige Geschichte oder Tradition in zeitgemäßer und besonders interessanter Form aufarbeiten bzw. präsentieren. Diese Heimat-Zeugen sollen Orte sein, an denen lokale und regionale Besonderheiten erlebbar werden und sich Menschen über das Identitätsstiftende austauschen können.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben grundsätzlich 100.000 € oder mehr förderfähige Ausgaben aufweist und im Land NRW durchgeführt wird.
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger sind Städte, Kreise und Gemeinden sowie private und gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen.