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Denkmäler in Kierspe

Rhader Mühle

Rhader Mühle

Informationen

Listenteil

A-Baudenkmäler

Lfd. Nr.

05962028-A48

Bezeichnung

Rhader Mühle

Beschreibung

Neben der Gaststätte „Rhader Mühle“ liegt eine ehemalige Kornmühle. Es handelt sich um eine zum Anwesen „Haus Rhade“ gehörende ehemalige Zwangsmühle. Das Gebäude selbst ist stark unterhaltungsbedürftig. Wasserzu- und –abläufe sind noch vorhanden – die Verbindung des Obergrabens zur Volme besteht jedoch nicht mehr. Im Gebäude selbst sind von den ehemals 3 Mahlgängen noch vorhanden: Welle und Getriebe zum Wasserrad, 1 Mahlgang, 1 Backofen. Bei einem Ortstermin mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege und dem Märkischen Kreis, im Beisein eines Vertreters des Eigentümers, wurde übereinstimmend festgestellt, dass an der Erhaltung eines Gebäudes ein öffentliches Interesse besteht. Es handelt sich somit um ein Baudenkmal nach § 2 DSchG, das in die Denkmalliste nach § 3 DSchG einzutragen ist. Günstig wird die Lage des Denkmals unmittelbar an der B 54 in Verbindung zur Gaststätte mit Parkplatz und in der Nähe des Anwesens „Haus Rhade“ gesehen.

Eintragung als Denkmal

14.03.1989

Eigentümer

Heimatverein Kierspe e.V.

Kontakt

Heimatverein Kierspe e.V.
Friedrich-Ebert-Straße 380
58566 Kierspe