Schöffen
Schöffen sind Bürgerinnen und Bürger, welche am Amtsgericht Lüdenscheid und am Landgericht Hagen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
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Informationen / Adressen
Wie kann ich Schöffin oder Schöffe werden?
Für das Schöffenamt bewerben können sich Mitbürgerinnen und Mitbürger, die...
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- zu Beginn der Amtszeit älter als 25 Jahre und jünger als 70 Jahre sind
- im Gerichtsbezirk gemeldet sind
- weder vorbestraft noch entmündigt sind
- beruflich nicht mit der Justiz verbunden sind
Ablauf:
- Aufruf der Stadt Kierspe in der Presse, dass Personen für das Schöffenamt gesucht werden
- schriftliche Bewerbung
- der Rat der Stadt Kierspe schlägt in einer Vorschlagsliste doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden
- aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Hilfsschöffen
- die Schöffen werden für 5 Jahre gewählt
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen - Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Wichtige Eigenschaften, die ein Schöffe oder eine Schöffin mitbringen sollte
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.
Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.
Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung.
Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Viele wichtige und nützliche Informationen zum Schöffenamt, wie z.B. über die Rechte und Pflichten von Schöffinnen und Schöffen, finden Sie auf der Homepage der Justiz NRW.
Sie haben Fragen?
Sie möchten Schöffin oder Schöffe werden und haben noch weitere Fragen zu diesem Ehrenamt? Dann melden Sie sich gern.