Bildungs- und Teilhabepaket - Leistungen für Kinder und Jugendliche

Kinder und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen haben oft nicht die finanziellen Möglichkeiten, bei Klassenfahrten und Ferienfreizeiten mitzufahren, Sport- und Musikangebote zu nutzen, Nachhilfe zu bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen teilzunehmen.

Durch das im Jahr 2011 geschaffene Bildungs- und Teilhabepaket werden jetzt auf Antrag Kinder und junge Erwachsene finanziell gefördert und unterstützt.


Das Bildungs- und Teilhabepaket unterscheidet folgende Leistungen:

 
 

Kultur, Sport, Mitmachen

Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich 15 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 180 € jährlich übernommen.


Antragberechtigt:

  • Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)


Leistungsart:

  • Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter
  • Erstattung der tatsächlichen Kosten an den Antragsteller


Voraussetzung:

  • Alter unter 18 Jahren
  • Teilnahme an gemeinschaftlichen sportlichen, sozialen oder kulturellen Aktivitäten (Vereine, Verbände, Institutionen)


Unterlagen:

  • Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
  • bei Erstattung
    - Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
    - Bescheinigung über die Teilnahme, Mitgliedschaft (Vordruck)
  • bei Direktzahlung an Leistungserbringer
    - Bescheinigung über die Teilnahme, Mitgliedschaft (Vordruck)


Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.


Formulare:
Die Antragsformulare für Kultur, Sport, Mitmachen finden Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises.

Lernförderung

Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.


Antragberechtigt:

  • Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)


Leistungsart:

  • Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter
  • Erstattung der tatsächlichen Kosten an den Antragsteller


Voraussetzung:

  • Alter unter 25 Jahren
  • Gefährdung der Erreichung der wesentlichen Lernziele
  • Lernförderung durch außerschulische Anbieter institutionell oder privat
    vergleichbare schulische Angebote bestehen nicht


Unterlagen:

  • Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
  • Stellungnahme der Schule Teil 1 (Vordruck)
  • ggf. Stellungnahme der Schule Teil 2 (Vordruck)
  • bei Erstattung
    - Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
    - Vertrag zur Leistungserbringung (Mustervertrag)
    - Nachweis der erbrachten Lernförderung - Stundennachweis (Abrechnungsbogen)
  • bei Direktzahlung an Leistungserbringer (die Kindertageseinrichtung)
    - Vertrag zur Leistungserbringung (Mustervertrag)
    - Nachweis der erbrachten Lernförderung - Stundennachweis (Abrechnungsbogen)


Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.


Formulare:
Die Antragsformulare für die Lernförderung finden Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises.

Schulbedarf

Damit Kinder mit den nötigen Schulmaterialien (Tornister, Stifte, Geodreieck usw.) ausgestattet sind, wird den Kindern zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro - insgesamt 100 Euro. Ab 01.08.2019 erhöhen sich die Beiträge auf 100 € und 50 €, insgesamt auf 150 €.


Antragberechtigt:

  • Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)


Leistungsart:

  • Pauschale Geldleistung an den Antragsteller


Voraussetzung:

  • Alter unter 25 Jahren
  • Besuch einer allgemein-/berufsbildenden Schule


Unterlagen:

  • Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
  • Schulbescheinigung für Erstklässer
  • Schulbescheinigung ab dem 15. Lebensjahr



Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.



Formulare:
Die Antragsformulare für den Schulbedarf finden Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises.

Ausflüge von Schulen - Klassenfahrten

Es werden die Kosten von Tagesausflügen in Schulen und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen.

Antragberechtigt:

  • Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)


Leistungsart:

  • Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter
  • Erstattung der tatsächlichen Kosten an den Antragsteller


Voraussetzung:

  • Alter unter 25 Jahren
  • Besuch einer allgemein-/berufsbildenden Schule
  • Klassenfahrt im Sinne der Schulwanderrichtlinien


Unterlagen:

  • Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
  • bei Erstattung
    - Nachweis der Vorleistung (Kontoauszüge, Quittung)
    - Bescheinigung der Schule über die Teilnahme an der Klassenfahrt (Vordruck)
    - Informationsschreiben der Schule über die Klassenfahrt
  • bei Direktzahlung an Leistungserbringer (die Schule)
    - Bescheinigung der Schule über die Teilnahme an der Klassenfahrt (Vordruck)
    - Informationsschreiben der Schule über die Klassenfahrt


Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.



Formulare:
Die Antragsformulare für die Klassenfahrten finden Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises.

Ausflüge von Kindertageseinrichtungen

Es werden die Kosten von Ausflügen in Kindertageseinrichtungen finanziert.


Antragberechtigt:

  • Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)


Leistungsart:

  • Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter
  • Erstattung der tatsächlichen Kosten an den Antragsteller


Voraussetzung:

  • Besuch einer Kindertagesstätte
  • Unternehmung außerhalb der Einrichtung


Unterlagen:

  • Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
  • bei Erstattung
    - Nachweis der Vorleistung (Kontoauszüge, Quittung)
    - Bescheinigung der Kindertageseinrichtung über die Teilnahme an dem Ausflug (Vordruck)
  • bei Direktzahlung an Leistungserbringer (die Kindertageseinrichtung)
    - Bescheinigung der Kindertageseinrichtung über die Teilnahme an dem Ausflug (Vordruck)


Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.



Formulare:
Die Antragsformulare für die Klassenfahrten finden Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises.

Mittagessen in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Kindertagespflege

Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Mahlzeit. Ab 01.08.2019 entfällt der Eigenanteil für das Mittagessen.


Antragberechtigt:

  • Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)


Leistungsart:

  • Direktzahlung der tatsächlichen Kosten abzüglich 1,- € pro Mahlzeit an den Leistungsanbieter
  • Erstattung der tatsächlichen Kosten abzüglich 1,- € pro Mahlzeit an den Antragsteller


Voraussetzung:

  • Alter unter 25 Jahren
  • Besuch einer allgemein- / berufsbildenden Schule
  • Besuch einer Kindertageseinrichtung
  • Betreuung in einer anerkannten Kindertagespflege


Unterlagen:

  • Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
  • Bescheinigung der Schule oder der Kindertageseinrichtung oder der anerkannten
  • Kindertagespflege über die Teilnahme an der Mittagsverpflegung (Vordruck)
  • bei Erstattung
    - Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
    - Abrechnungsbogen (Vordruck)
  • bei Direktzahlung an Leistungserbringer (Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege
    - Abrechnungsbogen (Vordruck)


Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.



Formulare:
Die Antragsformulare für die Klassenfahrten finden Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises.

Schülerbeförderung

Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben in besonderen Fällen erstattet.


Antragberechtigt:

  • Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)


Leistungsart:

  • Erstattung der tatsächlichen Kosten an den Antragsteller


Voraussetzung:

  • Alter unter 25 Jahren
  • Besuch einer allgemein- / berufsbildenden Schule
  • Keine Kostenübernahme durch den Schulträger
    (es gelten bei der Entscheidung über den Antrag auf Fahrtkostenerstattung aus dem Bildungspaket hinsichtlich der Wegstrecke die gleichen Kriterien wie bei der Entscheidung durch den Schulträger - die Schülerfahrkostenverordnung NRW)


Unterlagen:

  • Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
  • Schulbescheinigung zum Schulbesuch
  • Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
  • Fahrkarten
  • Wurde ein Antrag an den Schulträger abgelehnt: Ablehnungsbescheid
  • Wird nicht die nächstgelegene Schule besucht: Bescheid der nächstgelegenen Schule über die Ablehnung der Aufnahme


Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.



Formulare:
Die Antragsformulare für die Klassenfahrten finden Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises.

Antragstellung und Beratung:

Die Antragsvordrucke erhalten Sie auf Wunsch bei der Stadt Kierspe, Sachgebiet Soziales und Familie. Bei der Antragstellung erfahren Sie, welche Unterlagen noch vorgelegt werden müssen. Wenn Sie Fragen haben, welche Leistungen Sie beziehen können, wenden Sie sich bitte an den angegebenen Ansprechpartner. 

 
 

Zuständigkeiten für Kierspe:

  • Zuständig für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ist das Jobcenter in Kierspe. Bei Rückfragen und zwecks Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter Kierspe.
    Informationen des Jobcenters zu Bildung und Teilhabe finden Sie hier.

  • Zuständig für die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG ist Herr Sgobio bei der Stadt Kierspe.

  • Zuständig für Empfänger von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld ist der Märkische Kreis. Die Anträge werden bei der Stadt Kierspe von Herr Fülber entgegengenommen, vorgeprüft und an den Märkischen Kreis zur abschließenden Bearbeitung weitergegeben.

  • Zuständig für alle anderen Leistungsberechtigten, also für Empfänger von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung) ist Herr Fülber bei der Stadt Kierspe.
 
 

Weitere Informationen:

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