Anlagen zur Gewinnung von regenerativen Energien

Die Fördergelder sind bereits ausgeschöpft, nach dem seit Ende 2022 eine Vielzahl von Anträgen gestellt wurden. Der Stadt Kierspe stand nur eine begrenzte Höhe an Fördermitteln für die Umsetzung der Richtlinie zur Verfügung und durch die große Anzahl von Förderanträgen wurde die bereitgestellte Gesamtsumme bereits erreicht.
Nur wenn bereits eingereichte Anträge zurückgezogen werden, können weitere Anträge im Zuge eines Nachrückverfahrens bearbeitet werden.

Die Stadt Kierspe unterstützt die Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung von erneuerbaren Energien zum Eigenverbrauch. Dadurch soll ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz und Unterstützung der Energiewende geleistet werden. Gefördert wird der Einsatz von regenerativen Energien z.B. in Form von Balkonkraftwerken oder Wärmepumpen im Stadtgebiet von Kierspe.

Insgesamt stellt die Stadt Kierspe dafür rund 27.000 Euro zur Verfügung. Die Gelder stammen aus der Fortführung der Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen im Stadtgebiet Kierspe.
  • Die Förderhöhe ist unabhängig von der Art der Anlage und beträgt 250 Euro.
  • Der Förderantrag muss vor Kauf, Installation und Anbringung der Anlage gestellt werden.
  • Sofern erforderlich müssen Einverständniserklärungen (Eigentümerin/Eigentümer) und eine baurechtliche und/oder denkmalrechtliche Erlaubnis vorab eingeholt werden.
  • Eine Antragstellung ist ab dem 01.12.2022 unter pstkrspd möglich.
  • Die Auszahlung erfolgt erst nach vollständiger und fristgerechter Einreichung der Nachweise.
  • Die Maßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden.


Weiterführende Bedingungen, Voraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen und das entsprechende Antragsformular in digitaler Form finden Sie im Bereich "Dokumente" auf dieser Seite.

Antragsformulare werden außerdem auch in Papierform bei der Stadtverwaltung Kierspe zur Verfügung gestellt. Das Formular kann ab dem 01.12.2022 in Raum 29 zu den regulären Öffnungszeiten abgeholt werden. (montags-freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr).

 
 

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