Pressemitteilung vom 22.09.2021

 
 

Anzahl der Briefwähler, Öffnung Wahlbüro am Freitag/Samstag und Wahllokale am Sonntag

Stift mit Kreuz

Die Vorarbeiten für die Wahl am kommenden Sonntag sind fast abgeschlossen; die letzten Briefwahlunterlagen werden verschickt. Am Freitag ist das Wahlbüro bis 18 Uhr geöffnet. Bis dahin besteht noch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenn möglich, sollte jetzt das Angebot angenommen werden und direkt vor Ort im Wahlbüro der Stadt Kierspe gewählt werden. Ansonsten müssen die Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 18 Uhr, bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.
Derzeit haben bereits 4.307 Bürgerinnen und Bürger einen Briefwahlantrag gestellt (Stand 22.09.2021, 9:30 Uhr). Bei der Bundestagswahl 2017 sind dagegen lediglich 3.127 Anträge beim Wahlamt der Stadt Kierspe eingegangen.
Am Samstag ist das Wahlbüro in der Zeit von 10 bis 12 Uhr besetzt. Jedoch werden an diesem Tag lediglich die nicht zugegangenen Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) ersetzt. Erstanträge auf Ausgabe der Briefwahlunterlagen können nicht mehr angenommen werden, außer im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung. In diesem Falle ist es ausnahmsweise möglich, Briefwahlunterlagen auch am Wahlsonntag bis 15 Uhr zu beantragen.
Für die Wahl in Kierspe sind 9 Wahllokale eingerichtet worden, die von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein werden. In den Wahlbenachrichtigungen ist notiert, in welchem Wahllokal die Stimme abgegeben werden kann.

 
 
Wahlbezirk Wahllokal barrierefrei

01

Ev. Gemeindehaus Christuskirche, Am Denkmal 8

ja

02

Rathaus, Mehrzweckraum C, Springerweg 21

ja

03

Gemeindehaus Glockenweg, Glockenweg 4

ja

04

Ev. Gemeindehaus Rönsahl, Vor dem Isern 4

ja

05

Dorfgemeinschaftshaus Bollwerk, Hüttenberg 1

ja

06

Hotel „Unter den Linden“, Friedrich-Ebert-Straße 372

ja

07

Schanhollenschule, Otto-Ruhe-Straße 13

ja

08

Bismarckschule, Richelnkamp 20

ja

09

Lutherhaus Ev. Kirchengemeinde, Friedrich-Ebert-Straße 362

ja

 
 

Folgende Hygienemaßnahmen sind zu beachten:

  • Tragen einer Mund- Nasenbedeckung (OP-Maske oder FFP2-Maske) und Abstand zu anderen Anwesenden.
  • Beim Betreten des Wahllokals sind die Hände zu desinfizieren.
  • Wenn möglich, ist ein eigener Kugelschreiber zur Wahl mitzubringen.


Aufgrund der hohen Anzahl an Bürgerinnen und Bürgern, die einen Briefwahlantrag gestellt haben, besteht in den kleineren Wahlbezirken die Gefahr, dass keine 50 Wähler*innen in die Wahllokale kommen, um ihre Stimme vor Ort abzugeben.
In diesem Falle würde die Auszählung gem. § 68 Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWO) gemeinsam mit einem anderen Wahlbezirk vorgenommen werden. Bei einer so kleinen Wählerzahl besteht nämlich die Gefahr, dass bei der Auszählung der Stimmen das Wahlgeheimnis nicht mehr gewährleistet werden kann.

Sollte dieses der Fall sein, wird am abgebenden Wahlraum ein Hinweis angebracht, wo die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt.

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