Nach der Einführung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz und vor dem Hintergrund der unverändert hohen Inzidenzzahlen gelten im Rathaus und für das Bürgerbüro ab Dienstag, 07.12.2021, zum Schutz der Gesundheit die 3G–Regeln auch für die Besucherinnen und Besucher.
Das heißt konkret, dass nur noch Personen Zutritt haben, die geimpft, genesen oder getestet (mit tagesaktuellem Test) sind. Die entsprechenden 3G-Nachweise werden bei der Vorsprache von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kontrolliert.
Die Verwaltung folgt damit der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes, der sich zuvor mit dem NRW-Gesundheitsministerium besprochen hatte, und macht von ihrem Hausrecht Gebrauch.
Bürgermeister Olaf Stelse bittet, Angelegenheiten verstärkt telefonisch oder schriftlich bzw. per E-Mail zu erledigen. Weiterhin können eine Vielzahl von Dienstleistungen über den Online-Service auf der Homepage genutzt werden.
Wie für alle Arbeitgeber gilt die 3G–Regel für die Beschäftigten der Verwaltung bereits seit dem 24. November.
Allgemeine Vertreterin, Sachgebietsleiterin
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