Presseinformation vom 01.12.2020

 
 

Anlagen zur Gewinnung von regenerativen Energien

Balkonkraftwerk

Die Stadt Kierspe unterstützt die Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung von erneuerbaren Energien zum Eigenverbrauch. Dadurch soll ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz und Unterstützung der Energiewende geleistet werden. Gefördert wird der Einsatz von regenerativen Energien z.B. in Form von Balkonkraftwerken oder Wärmepumpen im Stadtgebiet von Kierspe.

Insgesamt stellt die Stadt Kierspe dafür rund 27.000 Euro zur Verfügung. Die Gelder stammen aus der Fortführung der Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen im Stadtgebiet Kierspe.
  • Die Förderhöhe ist unabhängig von der Art der Anlage und beträgt 250 Euro.
  • Der Förderantrag muss vor Kauf, Installation und Anbringung der Anlage gestellt werden.
  • Sofern erforderlich müssen Einverständniserklärungen (Eigentümerin/Eigentümer) und eine baurechtliche und/oder denkmalrechtliche Erlaubnis vorab eingeholt werden.
  • Eine Antragstellung ist ab dem 01.12.2022 unter pstkrspd möglich.
  • Die Auszahlung erfolgt erst nach vollständiger und fristgerechter Einreichung der Nachweise.
  • Die Maßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden.


Weiterführende Bedingungen, Voraussetzungen und die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie auf der Homepage der Stadt Kierspe. Dort finden Sie auch das entsprechende Antragsformular in digitaler Form.

Antragsformulare werden außerdem auch in Papierform bei der Stadtverwaltung Kierspe zur Verfügung gestellt. Das Formular kann ab dem 01.12.2022 in Raum 29 zu den regulären Öffnungszeiten abgeholt werden. (montags-freitags 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

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