Pressemitteilung vom 22.02.2023

 
 

Stadt Kierspe sucht ehrenamtliche Schöffen

Waage und Hammer der Justiz

Die Stadt Kierspe sucht für die Wahlperiode von 2024 bis 2028 ehrenamtliche Schöffen. Diese Bürgerinnen und Bürger werden am Amtsgericht Lüdenscheid und am Landgericht Hagen an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Kierspe Frauen und Männer, die am Amtsgericht Lüdenscheid und Landgericht Hagen als Bindeglied zwischen Staat und Bürger an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Rat der Stadt Kierspe schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Bereich der Stadt Kierspe wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Schöffen müssen Beweise aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Einsatz hervorgehen. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Von Schöffen wird erwartet, dass sie unparteiisch, selbstständig und gerecht urteilen können. Eine geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung wird vorausgesetzt. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen und über Rechte und Pflichten informiert sein, sowie über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe. Verantwortungsbewusstsein sollte bei dem Eingriff in das Leben anderer Menschen nicht fehlen. Sachlichkeit und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn Angeklagte aufgrund des Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch sind oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sollten dazu bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 31.03.2023 beim Ordnungsamt der Stadt Kierspe, Herrn Laatsch (Tel.: 02359/661-131). Das  Formular können Sie hier online ausfüllen. Weiterhin können Sie das Formular auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de herunterladen.

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