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Anmeldung in Kierspe

Details

Wenn Sie in Kierspe eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung im Bürgerbüro der Stadt Kierspe anmelden. Die Meldepflicht besteht für Ihre alleinige Wohnung oder Ihre Hauptwohnung sowie für sämtliche Nebenwohnungen.

In Ihrer früheren Wohnsitzgemeinde müssen Sie sich nicht abmelden. Wir melden Sie dort ab, wenn Sie sich in Kierspe anmelden.

Bei minderjährigen Kindern, die erstmalig mit einem Elternteil umziehen oder die den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen verlagern, benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten oder einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Ein Formular dazu finden Sie unten.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers (z. B. Eigentümer, Hausverwalter oder Hauptmieter) über Ihren Einzug in die neue Wohnung mit. Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung eine solche Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus. Wenn Sie Wohneigentum beziehen, bestätigen Sie bitte den Einzug für sich selbst.

Das Formular für die Wohnungsgeberbescheinigung steht für Sie zum Download bereit.

Für folgende Lebenslagen gelten Ausnahmen von der Meldepflicht:

  • Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate andauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen.

  • Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von drei Monaten.

Begriffe im Kontext

Wohnung, Meldung, Zuzug