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Gewerbezentralregisterauskunft

Details

Das Gewerbezentralregister ist dem Bundeszentralregister in Bonn angegliedert. Hier sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung oder der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.

Anträge von Privatpersonen auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister werden dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Die fällige Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und wird teilweise an das Bundeszentralregister abgeführt. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann persönlich oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Die Beantragung durch einen Dritten mittels Vollmacht ist nicht möglich. Je nach Art der Gewerbezentralregisterauskunft wird diese durch das Bundeszentralregister dem Bürger direkt oder ggf. einer Behörde/Dienststelle zugeleitet. Gewerbezentralregisterauskünfte werden z.B. für die Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung benötigt.

Hinweise