Gewässerschutz, Gewässerunterhaltung
Details
Im Rahmen unserer Aufgaben geben wir auf Anfrage Auskunft über Gewässerverschmutzungen und Gewässergüte. Darüber hinaus beraten wir in allen Angelegenheiten des Gewässerschutzes und kontrollieren Abwasseranlagen auf ihre Funktionsfähigkeit sowie ihren ordnungsgemäßen Betrieb.
Unterhaltung Oberflächengewässer
Oberflächengewässer sind natürliche oder künstliche Gewässer, die ständig oder vorübergehend in Betten fließen oder stehen. Auch oberirdisch austretendes Quellwasser zählt zu den Oberflächengewässern.
Maßnahmen der Gewässerunterhaltung sind insbesondere die Reinigung, die Räumung, die Freihaltung und der Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer sowie die Unterhaltung und der Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen.
Ziele der Unterhaltungsmaßnahmen (§39 Wasserhaushaltsgesetz)
Erhaltung des Gewässerbettes, auch zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses
Erhaltung der Ufer, insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, sowie die Freihaltung der Ufer für den Wasserabfluss
Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wildlebenden Tieren und Pflanzen
Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser, Geschiebe, Schwebstoffen und Eis den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht
Die Gewässerunterhaltung ist grundsätzlich nach Erfordernis durchzuführen und hinsichtlich ihrer Eingriffsaspekte zu minimieren (Blaue Richtlinie). Im Rahmen der Unterhaltung können Gewässer so durch gezieltes Handeln und Unterlassen in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden.