Kleinkläranlagen
Details
Nicht alle Grundstücke (Gebäude) sind an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Kierspe angeschlossen. Diese Gebäude liegen häufig in den Außenbereichen von Kierspe und haben einen Anschluss an eine abflusslose Grube oder an eine Kleinkläranlage.
Bei einer Kleinkläranlage wird das Schmutzwasser in einer sog. Dreikammergrube gereinigt und das dann anfallende gereinigte Wasser wieder dem Grundwasser zugeführt. Bei diesen Anlagen muss nur der Restschmutz abgefahren werden.
Die Entsorgung von Kleinkläranlagen
mit biologischer Reinigungsstufe erfolgt nach Bedarf, jedoch mindestens alle zwei Jahre.
ohne biologische Reinigungsstufe erfolgt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Jahr.
Eine Kleinkläranlage ist regelmäßig durch ein Fachunternehmen zu warten. Dieses Unternehmen kontrolliert in regelmäßigen Abständen Ihre Anlage. Unter anderem wird hierbei auch die Schlammhöhe in der mechanischen Behandlungsstufe ermittelt, um festzustellen, ob eine Entleerung der Anlage durchzuführen ist. Bitte vereinbaren Sie dazu rechtzeitig einen Termin bei dem zuständigen Mitarbeiter. Für die Entsorgung fallen Gebühren an.
Eine abflusslose Grube ist eine Sammelgrube in der sämtliches Schmutzwasser gesammelt wird und mit Hilfe eines Saugwagens abgefahren werden muss. Da sämtliches Schmutzwasser abgefahren werden muss, ist der Betrieb einer abflusslosen Grube sehr aufwändig und teuer. Eine abflusslose Grube sollte daher nur in absoluten Ausnahmefällen betrieben werden. Zum Beispiel, wenn der Schmutzwasseranfall so gering ist, dass sich der Betrieb einer Kleinkläranlage nicht lohnen würde oder aber aus wasserrechtlichen Gründen eine Kleinkläranlage nicht betrieben werden darf.
Die Entleerung einer abflusslosen Grube ist nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr, durchzuführen. Bitte vereinbaren Sie dazu rechtzeitig einen Termin bei dem zuständigen Mitarbeiter. Um den Bedarf für eine Entleerung rechtzeitig zu erkennen ist es ratsam eine automatische Füllstandsanzeige zu installieren, die den Füllstand der Grube erkennen lässt, ohne diese jedes Mal öffnen zu müssen. Für die Grubenentleerung fallen Gebühren an.
Kosten
Für die Kleinkläranlagen sowie einer Grubenentleerung fallen Gebühren an. Über die Gebühren können Sie sich in der Satzung für Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen informieren. Da sich die Gebühr aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt, erfragen Sie bitte die genaue Gebühr bei dem angegebenen Mitarbeiter.