Asylbewerberangelegenheiten
Details
Asylbewerber und Flüchtlinge, die sich nicht selbst unterhalten können, haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Bei diesen Leistungen handelt es sich um Bar- und Sachleistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Krankenhilfe nach dem AsylbLG.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Alle wichtigen Fragen zu Ihrem Asylantrag, zum Aufenthalt in Deutschland, zu Hilfseinrichtungen und vielem mehr beantwortet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf seiner Webseite.