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Grundsteuer

Details

Die Grundsteuer entspricht einer Gemeindesteuer, die an Gemeinden bzw. Städte entrichtet werden muss. Die Höhe der Grundsteuer wird durch das Grundsteuergesetz bestimmt. Die Bewertung des jeweiligen Grundstücks fällt in den Bereich des Bewertungsgesetzes.

Die Grundsteuer wird getrennt nach

  • Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und

  • Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke

erhoben.

Veranlagungsgrundlage ist jeweils der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. Dies ist in der Regel für Kierspe das Finanzamt in Lüdenscheid.

Die Grundsteuer wird wie folgt berechnet:

Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Stadt Kierspe

Der Hebesatz (A und B) wird in jedem Jahr neu in der Haushaltssatzung der Stadt Kierspe festgelegt.

Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt im Grundbesitzabgabenbescheid, der den Steuerpflichtigen (= Grundstückseigentümer) jährlich zu Beginn des Jahres übersandt wird.

Die Grundsteuerhebesätze der Stadt Kierspe betragen:

  • Grundsteuer A 309 v.H.

  • Grundsteuer B 537 v.H.

(Stand: 01.01.2023)

Hinweise

Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr durch den Rat der Stadt Kierspe festgesetzt.