Grundbesitzabgaben
Details
Auf der Grundlage des Grundsteuergesetzes, der Haushaltssatzung und der Gebührensatzungen -jeweils in der geltenden Fassung- werden die Grundbesitzabgaben, Steuern und Gebühren jährlich durch Abgabenbescheid festgesetzt.
Zahlungspflichtig ist der Eigentümer oder der Erbbauberechtigte.
Die Grundbesitzabgaben werden am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages erhoben und setzen sich in der Regel aus folgenden Steuern und Gebühren zusammen:
Auf Antrag ist es auch möglich, den Jahresbetrag in einer Summe zum 01.07. des lfd. Jahres zu entrichten.