Friedhof - Nutzung von Grabstätten
Details
Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein. Für die Gestaltung einer Grabstätte gelten bestimmte Vorschriften.
Laufzeit
Unter der Laufzeit ist die Dauer des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte zu verstehen. Bei Familien- oder Partnergrabstätten kann diese durch Nachkauf verlängert werden. Bei einem Reihengrab entspricht die Laufzeit der Ruhezeit. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an der Reihengrabstätte ist nicht möglich.
Ruhezeit
Unter Ruhezeit versteht man den Zeitraum, innerhalb dessen eine Grabstelle nicht wieder belegt werden darf. Dieser Zeitraum soll sowohl eine ausreichende Verwesung der Leichen als auch eine angemessene Totenruhe gewährleisten. Die Ruhezeit beträgt bei Erdbestattungen 25 Jahre. Bei Urnenbeisetzungen und der Bestattung von Kindern unter sechs Jahren 20 Jahre. Während der Ruhezeit ist eine Wiederbelegung, Umbettung oder Grabauflösung grundsätzlich nicht möglich.
Verlängerung des Nutzungsrechts
Bei allen Wahlgrabarten (Familien- und Partnergräbern) kann die Laufzeit des Nutzungsrechts durch die Nutzungsberechtigte oder den Nutzungsberechtigten verlängert werden. Eine Verpflichtung zur Verlängerung des Nutzungsrechts besteht bei Eintritt eines Sterbefalles, sobald die Restlaufzeit der Grabstätte für die gesetzliche Ruhezeit nicht ausreicht.
Rückgabe des Nutzungsrechts
Wird eine Verlängerung nach Ablauf des Nutzungsrechts nicht gewünscht, muss die Grabstätte komplett abgeräumt werden. Die Räumung der Grabstätte (Entfernung der Grabmale, Einfassungen und Pflanzen) kann durch einen zu beauftragenden Gärtner, Steinmetz oder durch die Nutzungsberechtigte beziehungsweise den Nutzungsberechtigten selbst erfolgen.
Gestaltung einer Grabstätte
Bei der Gestaltung einer Grabstätte gelten bestimmte Vorschriften, die Sie in der Friedhofssatzung nachlesen können. Zur Errichtung eines Grabmals oder einer anderen baulichen Anlage bedarf es einer Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
Erforderliche Unterlagen
Die Verlängerung der Nutzungsdauer sowie Auflösung der Grabstätte kann mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Formulare bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden.