Pflege - Hilfe zur Pflege
Details
Pflegebedürftige Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, können auf Antrag Sozialhilfeleistungen erhalten.
Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen
bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich
während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung
für eine dauerstationäre Heimunterbringung.
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Dieser Antrag kann im Sachgebiet Soziales und Familie gestellt werden; die Bearbeitung des Antrags erfolgt beim Sozialamt des Märkischen Kreises in Altena.
Einen Überblick über stationäre Pflegeeinrichtungen inkl. der noch verfügbaren Pflegeplätze bietet Ihnen der Pflegeatlas des Märkischen Kreises sowie der Heimfinder NRW.
Auch die Pflegeberatung steht Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
Hinweise
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur Pflege - Hilfe zur Pflege (Voraussetzungen und notwendigen Unterlagen) finden Sie hier:
Für Informationen zum Pflegeatlas und zur Pflegeberatung kontaktieren Sie den Märkischen Kreis.