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Pflege - Hilfe zur Pflege

Details

Pflegebedürftige Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, können auf Antrag Sozialhilfeleistungen erhalten.

Eine finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe kann erfolgen

  • bei der Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich

  • während der Tages- und Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung

  • für eine dauerstationäre Heimunterbringung.

Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Sie können nur auf Antrag gewährt werden. Dieser Antrag kann im Sachgebiet Soziales und Familie gestellt werden; die Bearbeitung des Antrags erfolgt beim Sozialamt des Märkischen Kreises in Altena.

Einen Überblick über stationäre Pflegeeinrichtungen inkl. der noch verfügbaren Pflegeplätze bietet Ihnen der Pflegeatlas des Märkischen Kreises sowie der Heimfinder NRW.

Auch die Pflegeberatung steht Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Hinweise