Hundehaltung
Details
Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann online, schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen. Für die Haltung eines großen oder gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer ganz bestimmten Rasse gelten besondere Bestimmungen.
Das Landeshundegesetz unterteilt Hunde in drei verschiedene Kategorien:
Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW)
Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW)
Große Hunde (§ 11 LHundG NRW) mit einem Gewicht von über 20 kg und / oder einer Schulterhöhe von 40 cm und mehr
Maßgeblich für die Einstufung als großer Hund sind dabei Gewicht und Schulterhöhe in ausgewachsenem Zustand des Tieres. Die Haltung eines solchen Hundes ist anzuzeigen. Die Verpflichtung zur Anzeige besteht bereits im Welpenalter, wenn aufgrund der Rasse feststellbar ist, dass der Hund im ausgewachsenen Zustand die Größe und/oder das Gewicht überschreiten wird. Große Hunde sind außerhalb eines eingezäunten Grundstücks innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen.
Zu den gefährlichen Hunden zählen folgende Rassen:
Pitbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
Kreuzungen der o.g. Rassen sowie mit anderen Hunden
Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde
Zu den Hunden bestimmter Rassen gehören:
Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Mastiff
Mastino Espanol
Mastino Napoletano
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Rottweiler
Olde English Bulldog
Tosa Inu
Kreuzungen der o.g. Rassen sowie mit anderen Hunden
Wer einen gefährlichen Hund oder einen Hund bestimmter Rassen hält oder halten möchte, bedarf der Erlaubnis des Ordnungsamtes. Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht. Ein besonderes privates Interesse kann vorliegen, wenn die Haltung des gefährlichen Hundes zur Bewachung eines gefährdeten Besitztums der Halterin oder des Halters unerlässlich ist.
Grundsätzlich gilt für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz NRW) eine Maulkorb- und Anleinpflicht. Sofern der Hundehalter bei der örtlichen Ordnungsbehörde nachweist, dass der Hund eine Verhaltensprüfung/ einen Wesenstest erfolgreich abgelegt hat, erteilt die örtliche Ordnungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Leinen- und Maulkorbzwang.
Der Märkische Kreis führt bei zugelassenen Vereinen Verhaltensprüfungen durch. Weiterhin können Sie beim Veterinäramt eine Sachkundeprüfung ablegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises.
Online-Dienste
Kosten
Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse - 70,00 € bis 100,00 €
Anzeige eines großen Hundes - 25,00 €
Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht - 25,00 €
die Kosten für die Verhaltensprüfung und den Sachkundenachweis erfahren Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises
Hinweise
Unterlagen
Für die Anzeige eines großen Hundes werden folgende Unterlagen benötigt:
Sachkundenachweis durch einen Tierarzt, durch einen anerkannten Sachverständigen oder durch Vorlage eines Jagdscheins
zum Nachweis der Zuverlässigkeit kann ein Führungszeugnis verlangt werden
Nachweis einer bestehenden Tierhalterhaftpflichtversicherung unter Angabe der Mindestdeckungssumme von 500.000 € für Personen- und 250.000 € für sonstige Schäden
Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (Mikrochip-Implantation erfolgt durch den Tierarzt).
Um eine Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde oder Hunde bestimmter Rassen zu beantragen, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden sowie sonstige Voraussetzungen erfüllt sein:
Formloser Antrag
Vollendung des 18. Lebensjahres (Nachweis durch Personalausweis, Reisepass oder Führungszeugnis)
die Fähigkeit, den Hund jederzeit sicher an der Leine zu führen und zu halten
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O") zum Nachweis der Zuverlässigkeit
Sachkundebescheinigung durch den amtlichen Tierarzt des Veterinäramtes
Kopie des Versicherungsscheins über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung für den Hund (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden sowie 250.000 € für sonstige Schäden). Dabei muss die Hunderasse ersichtlich sein.
Tierärztliche Bescheinigung über die Identitätskennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (Impfausweis)
Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen, um eine verhaltensgerechte und ausbruchssichere Unterbringung zu gewährleisten (z.B. Grundstücksskizze, Lageplan, Fotos)
Für die Befreiung vom Maulkorb- und Leinenzwang müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
Wesenstest / Verhaltensprüfung
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Für weitere Informationen zur Hundehaltung kontaktieren Sie den Märkischen Kreis.