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Hundesteuer

Details

Jeder Hund muss grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme des Tieres bei der Stadt Kierspe angemeldet werden. Die Anmeldung kann online, schriftlich oder durch persönlichen Besuch des Hundehalters im Bürgerbüro erfolgen. Alle Hunde, die in Kierspe gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern.

Wenn Sie Ihren Hund aus einem Tierheim haben, welches eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz vorweisen kann (das können Sie bei dem jeweiligen Tierheim erfragen), entfällt die Hundesteuer für das erste Jahr der Haltung. Bitte legen Sie dann den Schutzvertrag mit dem Tierheim vor. Die Stadt übersendet mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen. Bei Verlust der gültigen Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine neue Steuermarke gegen Ersatz der Kosten ausgehändigt.

Für die Haltung eines großen oder gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer ganz bestimmten Rasse gelten zusätzlich ganz besondere Bestimmungen. Schauen Sie dazu bitte unter der Dienstleistung Hundehaltung nach.

Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Kierspe in eine andere Stadt ziehen. Wenn Ihr Hund eingeschläfert wurde, legen Sie bitte die tierärztliche Bescheinigung vor.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch auf Antrag eine Steuerbefreiung gewährt werden. Welche Voraussetzungen das sind können Sie in der Hundesteuersatzung nachlesen oder fragen Sie bei der zuständigen Mitarbeiterin nach.

Hinweise

Begriffe im Kontext

Hundemarke