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Immissionsschutz

Details

Immissionen sind Belastungen, die von außen auf den Menschen oder die Natur einwirken.

Das Immissionsschutzrecht ist einer der zentralen Rechtsbereiche des Umweltschutzes. Es verfolgt das Ziel, potenziell schädliche Einwirkungen auf den Menschen und seine Umwelt (Immissionen) durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Vorsorge zu verringern.

Zentrale Aufgabe des Immissionsschutzes ist die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung, es schützt aber auch alle anderen Umweltmedien wie den Boden und des Wasser.

Immissionsschutz beinhaltet insbesondere den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch

  • Luftverunreinigungen

  • Geräusche

  • Erschütterungen

  • Licht

  • Wärme

  • Strahlen und

  • ähnliche Umwelteinwirkungen

Dabei versteht man unter schädlichen Umwelteinwirkungen solche Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

Aufgabe des Immissionsschutzes ist es, insbesondere die Menschen und die Natur vor derartigen schädlichen Einflüssen zu schützen.

Sofern der Verdacht von schädlichen Immissionen besteht, können sich ratsuchende Bürgerinnen und Bürger an das Sachgebiet Ordnung und Umwelt wenden.

Hinweise

Begriffe im Kontext

Lärmschutz