Informationsfreiheit
Details
Nach den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hat jeder Bürger das Recht auf Informationszugang zu allen bei der Stadt Kierspe vorhandenen Informationen.
Der Zugang zu amtlichen Informationen wird (nur) auf Antrag gewährt. Um die gewünschte Auskunft zu erlangen, muss daher ein - nach Möglichkeit schriftlicher - Antrag an die Stadt Kierspe, Zentrale Verwaltung, gerichtet werden. Dieser Antrag muss hinreichend bestimmt sein, das heißt, es müssen einzelne Fälle oder Vorgänge etc. bezeichnet werden, in deren Zusammenhang Informationen vorhanden sein sollen.