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Auskunftssperre

Details

Eine Auskunftssperre im Melderegister schützt vor der Auskunftserteilung an Dritte. Eine Auskunftssperre kann auf Antrag ins Melderegister eingetragen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, dass durch Melderegisterauskünfte Gefahren für Leib, Leben oder ähnliche schutzwürdige Güter entstehen könnten. 

Bei dienstlichen Gründen (z.B. Beschäftigte im LKA) soll der Antrag über die Dienststelle erfolgen.

Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Eine vorzeitige Aufhebung der Auskunftssperre ist jederzeit schriftlich durch den Antragsteller möglich.

Der Antrag kann bei der Stadt Kierspe unter Angabe von Gründen gestellt werden. Das Formular dazu finden Sie unten unter Dokumente.

Begriffe im Kontext

Übermittlung, Daten, Datenschutz, Schutz