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Jagdangelegenheiten

Details

Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Einen Jagdschein erhält, wer eine Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt hat.

Zuständig für alle Jagdangelegenheiten ist der Märkische Kreis als untere Jagdbehörde. Dort können Sie sich zur Jagdprüfung anmelden oder Ihren Jagdschein beantragen bzw. verlängern lassen.

Hinweise