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Kanalanschlussbeiträge

Details

Wenn ein Grundstück erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann, wird nach der jeweils gültigen Beitragssatzung einmalig ein Anschlussbeitrag erhoben.

Die Höhe des zu zahlenden Kanalanschlussbeitrages richtet sich nach der Größe des anzuschließenden Grundstückes unter Berücksichtigung der Art und des Maßes der zulässigen oder tatsächlichen baulichen Ausnutzung.

Begriffe im Kontext

Kosten, Gebühren