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Kriegsopferfürsorge

Details

Die Kriegsopferfürsorge umfasst inzwischen alle Fürsorgeleistungen im Sozialen Entschädigungsrecht. Ihre Aufgabe ist es, für den Personenkreis der Leistungsberechtigten ergänzend zu den Leistungen der Kriegsopferversorgung eine angemessene wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen und Unterstützung in den verschiedenen Lebensbereichen zu leisten, um die Folgen der Schädigung oder des Todes des Versorgers oder der Versorgerin auszugleichen.

Im Rahmen der Kriegsopferfürsorge werden neben den Leistungen an Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene insbesondere Leistungen für folgende Menschen erbracht:

  • Zivildienstleistende, die einen anerkannten dauerhaften gesundheitlichen Schaden erlitten haben.

  • Opfer einer Gewalttat, die anerkannte bleibende gesundheitliche Schädigungen erlitten haben.

  • Personen, die einen bleibenden Impfschaden erlitten haben.

  • Personen, die als anerkannte politische Verfolgte oder Häftlinge der ehemaligen DDR und in den ehemaligen Ostgebieten dauerhaft gesundheitlich geschädigt wurden.

Leistungen können auch an deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Voll- und Halbwaisen, Elternpaare und Elternteile) erbracht werden. Voraussetzung ist die Anerkennung als Beschädigter oder Hinterbliebener durch die Versorgungsbehörden.

Hinweise