Kuranträge / Rehabilitationsanträge
Details
Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Kur bei einem gesunden Menschen ansetzt, der erste Symptome aufweist, während eine Reha für einen bereits erkrankten Menschen gedacht ist. Eine Kur ist also präventiv; es handelt sich um Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit. Eine Reha dient dagegen stets der Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung.
Eine Kur kann grundsätzlich jeder beantragen, der gesetzlich kranken- bzw. rentenversichert ist und eine Kur braucht. Ob das der Fall ist, stellt ein Arzt fest. Sie können das Antragsformular für die Kur-Maßnahme bei Ihrer eigenen gesetzlichen Krankenkasse anfordern.
Für die Bewilligung einer Rehabilitationsmaßnahme ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Der Antrag kann auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung bequem online gestellt werden. Alternativ dazu finden Sie dort auch ein Formularpaket zum herunterladen.