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Kurzzeitpflege

Details

Unter Kurzzeitpflege versteht man eine vorübergehende stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim, wenn die betreuende Pflegeperson z.B. wegen einer Kur oder eines Urlaubs ausfällt. Die Kurzzeitpflege kommt auch in Betracht für eine Übergangszeit nach einer Krankenhausbehandlung oder in sonstigen Krisensituationen, in denen die häusliche Pflege vorübergehend nicht sichergestellt ist.

Zur Beanspruchung von Leistungen der Kurzzeitpflege muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse auf Kostenübernahme der Kurzzeitpflege gestellt werden. Dazu gehört auch die Auswahl einer Senioreneinrichtung, bei der für den planbaren oder kurzfristigen Zeitpunkt ein Kurzzeitpflegeplatz anzufragen ist. Die Pflegekasse erreichen Sie über Ihre Krankenkasse.

Rund um die Pflege älterer Menschen und Entlastung von pflegenden Angehörigen informieren und unterstützen die Pflegeberaterinnen des Märkischen Kreises. Dafür bieten sie Telefonsprechstunden über das Pflege-Info-Telefon unter 02352/966-7777 an.

Hinweise