Lärmbelästigung
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Sie fühlen sich durch Lärm in Ihrer Ruhe gestört? Immer wieder kommt es zu Geräuschbelästigungen aus verschiedenen Quellen und entsprechend zu Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Das Ordnungsamt der Stadt Kierspe appelliert daher an die gegenseitige Rücksichtnahme und bittet darum, die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten für den Betrieb von Maschinen zu beachten.
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung regelt diese Zeiten für die unterschiedlichen Geräte und Maschinen. Danach ist der Betrieb in allgemeinen und reinen Wohngebieten sowie in Erholungsgebieten werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr zulässig. Weitere zeitliche Einschränkungen gelten für Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler, die nur werktags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr betrieben werden dürfen. Diese Einschränkungen gelten allerdings nicht, wenn die Geräte mit dem Europäischen Umweltzeichen gekennzeichnet sind.
Ein besonderer Augenmerk ist auf den Schutz der Nachtruhe zu legen. Gemäß § 9 LImSchG NRW sind in der Zeit von 22:00-06:00 Uhr Betätigungen verboten, die die Nachtruhe stören können.
Sofern Sie sich durch ruhestörenden Lärm belästigt fühlen, stehen ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur Entgegennahme Ihrer Beschwerden und zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung.
Bitte nennen Sie bei Ihrer Beschwerde insbesondere Tatzeit und -ort und Art der Lärmbelästigung sowie die notwendigen Angaben zum Störer.